
Fragen und Antworten rund um Erdgasumstellung
Hintergrund
Was sind L- und H-Gas?
- In Deutschland gibt es zwei verschiedene „Arten“ von Erdgas, L- und H-Gas.
- Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
- Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H-“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).
- L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas z. B. in Russland und Norwegen.
Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?
- Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich wird mit dem sogenannten L-Gas versorgt.
- Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
- Diese Quellen stehen aber in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich.
- Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen.
- Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden.
Wann soll die Erdgasumstellung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich durchgeführt werden?
Das Netzgebiet der Stadtwerke Willich ist in verschiedene Anpassungsgebiete unterteilt (siehe Karte).
Die Erfassung der Gasgeräte
- in Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln findet ab Ende September statt, gefolgt von der Anpassung ab Februar 2022 und der Umstellung auf H-Gas am 31.05.2022
- in Neersen ab Juli 2021, gefolgt von der Anpassung ab Januar 2023 und der Umstellung auf H-Gas am 04.04.2023
- in Anrath ab September 2021, gefolgt von der Anpassung ab Mai 2023 und der Umstellung auf H-Gas am 05.09.2023
Ist Willich die einzige Region, die angepasst wird?
- Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
- Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
- Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte anzupassen.
- Die Umstellung wird nicht in allen Netzgebieten gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
- L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Geräte
Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?
- Im Moment sind Ihre Gasgeräte für den Betrieb mit L-Gas eingestellt.
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
- Andernfalls kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes oder sogar zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
- Es gibt auch Gasgeräte, die sich von allein auf die jeweilige Gasart einstellen - sogenannte selbst-adaptive Geräte. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar.
- Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der Erfassung feststellen und uns entsprechend informieren. Die Erfassung muss dennoch in jedem Haushalt durchgeführt werden.
Kann jedes Gerät angepasst werden?
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar.
- Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der technischen Regeln vor.
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden wir Sie informieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
- Dies kommt zum Beispiel bei sehr alten Gasgeräten vor.
Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
- Nein, wenn Gasgeräte auf Ihren Wunsch nicht angepasst werden, müssen wir aus Sicherheitsgründen den kompletten Gasanschluss sperren.
- Bei einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen besteht die Gefahr einer Beschädigung des Gerätes oder sogar eine Gefährdung des Betreibers.
Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
- Nach der Erfassung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Geräte, die nicht angepasst werden konnten.
- Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Eigentümer des Gasgerätes / der Anlage selbst vor.
Kosten
Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?
- Sofern das Gerät anpassungsfähig und mängelfrei ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Die Kosten für Erfassung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt.
- Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten.
Wer übernimmt die Kosten für Erfassung und Anpassung?
- Der lokale Netzbetreiber (in diesem Fall die Stadtwerke Willich) ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
- Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit gewälzt.
Wird das „neue“ Gas teurer?
- Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
- Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
- Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
- Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Ablauf
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
- Die Mitarbeiter (Monteure) der von uns beauftragten Firmen erhalten entsprechende Lichtbildausweise der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG sowie Zugangscodes, die beim Kundenbesuch unaufgefordert gezeigt werden müssen.
- Bei Zweifeln sollten Sie folgende Service-Nummer anrufen: 02154 / 4703 - 465
- Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die oben genannte Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden.
Wird der Besuch unserer Dienstleister angekündigt?
- Rechtzeitig vor der Erfassung und Anpassung teilen wir Ihnen die Termine ca. 3 Wochen vorher schriftlich mit.
Wie viele Termine/Besuche in Haus/Wohnung sind notwendig?
- In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
- Der erste Termin erfolgt zur Erfassung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden.
- Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
- In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen.
- Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
Was bedeutet „Erfassung“ der Geräte?
- Bei der Erfassung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
- Dies geschieht, um die für die spätere Anpassung benötigten Ersatzteile bestellen zu können.
- Es werden Daten vom Typenschild aufgenommen, eine Abgasmessung durchgeführt, ein Status-Aufkleber angebracht (z.B. Gasgerät erfasst) sowie Fotos vom Gasgerät gemacht.
- Die Erfassung der Gasgeräte ist für Sie kostenlos.
Wie lange dauert die Erfassung?
- Die Registrierung dauert in der Regel ca. 30 – 45 Minuten pro Gerät.
Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?
- Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet.
- In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
- Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
- Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Wie lange dauert die Anpassung?
- Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.
Termine
Willich erhält in den Jahren 2022 und 2023 das neue H-Gas. Diese Grafik und Tabelle zeigen Ihnen, welcher Ortsteil zu welchem Zeitpunkt umgestellt wird.

Teilnetzbereiche | Beginn Erfassung | Beginn Anpassung | Schalt- termin |
---|---|---|---|
Willich 1 (Alt-Willich, Schiefbahn, Wekeln) | 29.09.2020 | 21.02.2022 | 31.05.2022 |
Willich 2 (Neersen) | 01.07.2021 | 09.01.2023 | 04.04.2023 |
Willich 3 (Anrath) | 13.09.2021 | 22.05.2023 | 05.09.2023 |