
Erdgasumstellung in Willich: Informationen für Installateure und Schornsteinfeger
Erdgasumstellung im Netzgebiet der Stadtwerke Willich
- Bisher wurde unsere Region mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt
- L-Gas ist zukünftig nicht mehr verfügbar, daher wird deutschlandweit auf die Versorgung mit H-Gas umgestellt
- H-Gas hat einen höheren Brennwert und Wobbe-Index
- Alle L-Gas-Versorgungsgebiete in Deutschland sind von der Umstellung betroffen (Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen)
- Für den sicheren Weiterbetrieb nach der Umstellung auf H-Gas sind die Erfassung und Anpassung aller Gasgeräte und -anlagen in Haushalt und Industrie notwendig
- Zuständig für die Umstellungsmaßnahmen ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber, in unserer Region die Stadtwerke Willich
- Dies gilt unabhängig vom Gaslieferanten des Kunden
- Die Arbeiten werden durch spezialisierte Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Stadtwerke Willich durchgeführt
Kosten der Erdgasumstellung
- Erfassung und Anpassung der vorhandenen Geräte sind für den Endkunden kostenlos (ausgenommen sind Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch; diese sind durch den Geräteeigentümer zu tragen)
- Wenn Ihr Kunde ein altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen lässt, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 Euro pro Gasgerät
- Zusätzliche Kostenerstattungsmöglichkeiten von bis zu 500 Euro gibt es, wenn ein Heizgerät ausgetauscht wird
- Die Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie hier.
Abgasmessung im Rahmen der Erfassung und Anpassung
- Abgasmessungen: Am Ende eines jedes Besuches wird durch den Monteur der NCG.Tec GmbH eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durchgeführt (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Bei einer Überschreitung von 1.000 ppm CO im Abgas wird eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt. Wenn diese ebenfalls über 1.000 ppm liegt, wird das Gerät gesperrt.
- Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt nur durch den im Anschluss vom Kunden selbst beauftragten Installateur nach Beseitigung der Ursachen.
Wettbewerbsverbot
Alle drei von den Stadtwerken eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachunternehmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen anzubieten, z. B. Wartungen, Instandsetzungen oder den Austausch ggf. nicht mehr anpassbarer Geräte.
Vorteile für Vertragsinstallateure
- Kompetenter Ansprechpartner zur Erdgasumstellung bei Fragen Ihrer Kunden
- Chancen zur Erkennung und frühzeitigen Behebung von Mängeln an Kundenanlagen
- Kundenberatung zu Gerätemodernisierung, Geräteaustausch und Kostenerstattungsmöglichkeiten
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie nach der Erfassung durch unsere Monteure ein Gasgerät ausgetauscht haben (erkennbar an den Aufklebern auf dem Gerät). Vielen Dank!
CO* – Grenzwerte und Bedingungen
Grenzwerte | Maßnahmen |
---|---|
0 - 300 ppm | keine |
>300 - 1.000 ppm | Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen) |
über 1.000 ppm | Mängelkarte (Frist zur Behebung: unverzüglich) und Sperrung des Gasverbrauchsgerätes |
*Kohlenmonoxid