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Kosten und Kostenerstattung

Wer trägt die Kosten der Erdgasumstellung?

Die Erdgasumstellung ist für Sie als Kunde im Regelfall kostenlos. Der jeweils zuständige örtliche Gasnetzbetreiber kümmert sich darum, die technisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Für Willich sind die Stadtwerke Willich zuständig. Die Gesamtkosten der Erdgasumstellung für die Netzbetreiber in Deutschland werden später durch die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden verteilt. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt (§ 19a EnWG).

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

  • Im Regelfall, d.h. wenn Ihr Gasgerät angepasst werden kann und keine Mängel hat, sind die Erfassung und die technische Anpassung für Sie kostenlos.
  • Wenn Ihr Gasgerät nicht angepasst werden kann oder Mängel hat, dann trägt der Geräteeigentümer die anfallenden Kosten für Reparatur, Wartung oder Austausch des Gerätes.
  • Ob ein Gerät angepasst werden kann oder nicht, können wir erst nach der Erfassung Ihrer Gasgeräte feststellen. Weitere Informationen zum Ablauf der Erfassung und der technischen Anpassung finden Sie HIER.

Kostenerstattungsmöglichkeiten bei Gerätetausch

Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung Ihr altes Gasgerät durch ein neues Gerät ersetzen, können Sie von den nachfolgenden, gesetzlich geregelten Erstattungsansprüchen profitieren. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.

1. Kostenerstattung nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Wenn Sie im Rahmen der Erdgasumstellung ein altes Gasgerät durch ein neues Gerät ersetzen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro pro Gerät.

1.1 Bedingungen für die Kostenerstattung

  • Sie sind der Eigentümer des Gasgerätes (nur dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Kostenerstattung stellen).
  • Nach der ersten Information der Stadtwerke, aber vor der Umstellung entscheiden Sie sich zum Austausch Ihres alten Gasgerätes gegen ein neues Gerät.
  • Das neu installierte Gerät muss im Zuge der Umstellung nicht mehr angepasst werden (z.B. selbst-adaptives Gerät)

1.2 Benötigte Dokumente

  • Ein schriftlicher Nachweis über die „ordnungsgemäße Verwendung“ Ihres alten Gasgeräts (von Ihrem Installateur).
  • Ein schriftlicher Nachweis, dass Ihr neues Gerät im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss (von Ihrem Installateur).
  • Ein Beleg, dass Ihr Neugerät nach dem ersten Informationsschreiben (Mitte Mai 2020 für Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln, Anfang April 2021 für Neersen und Anfang September 2021 für Anrath) und vor der technischen Anpassung installiert wurde (z.B. eine Rechnungskopie).

Hinweis: Der Zeitpunkt für die technische Anpassung variiert je nach Gerätetyp. Informationen zum individuellen Anpassungstermin Ihres Gasgerätes erhalten Sie bei unserem Erdgasbüro oder unter 02154 4702-465.

2. Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch unter Punkt 1. haben Sie eine weitere Möglichkeit der Kostenerstattung nach der Gasgerätekostenerstattungsverordnung, sofern Ihr Gasgerät sich als technisch nicht anpassbar erweist.

2.1 Bedingungen für die Kostenerstattung

  • Sie sind der Eigentümer eines Gasgerätes zum Zwecke der Beheizung von Räumlichkeiten (zu Hause oder in einer vergleichbaren Nutzung, nicht für Gewerbebetriebe o. ä.).
  • Die Erfassung Ihres Gasgerätes durch die Stadtwerke Willich ist bereits erfolgt.
  • Sie haben ein Anschreiben erhalten, dass Ihr Gasgerät im Rahmen der Erdgasumstellung technisch nicht anpassbar ist.
  • Sie installieren ein neues Gasgerät vor dem Schalttermin (31.05.2022 für Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln, 04.04.2023 für Neersen und 05.09.2023 für Anrath).
  • Die Höhe einer möglichen Kostenerstattung richtet sich nach dem Alter des Gasgeräts:
    • Wenn das Gasgerät am Schalttermin (31.05.2022 für Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln, 04.04.2023 für Neersen und 05.09.2023 für Anrath) nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch von 500 Euro
    • Wenn das Gasgerät am Schalttermin (31.05.2022 für Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln, 04.04.2023 für Neersen und 05.09.2023 für Anrath) älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch von 250 Euro
    • Wenn das Gasgerät am Schalttermin (31.05.2022 für Alt-Willich, Schiefbahn und Wekeln, 04.04.2023 für Neersen und 05.09.2023 für Anrath) älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro.

2.2 Benötigte Dokumente

  • Alle unter 1.2 aufgeführten Dokumente werden ebenfalls für Ihren Antrag benötigt.
  • Ein Nachweis über das Alter des Gasgeräts, das Sie austauschen möchten (zum Beispiel ein Foto des Typenschilds).

Bitte verwenden Sie für Ihren Kostenerstattungsantrag nur unser vorgegebenes Formular:

Gerne können Sie uns den Antrag per Post an Stadtwerke Willich GmbH, z. H. Frau Heike Hagedorn, Brauereistraße 7, 47877 Willich oder an info@erdgasumstellung-willich.de senden.

3. Sie haben Ihr altes gegen ein neues Gasgerät ersetzt?

Dann informieren Sie uns bitte mit diesem Formular unbedingt über den Austausch:

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02154 4702-333

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