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Die Stadtwerke Willich versorgen Sie zuverlässig mit Gas

Die Stadtwerke Willich versorgen als Ihr regionaler Energiepartner private Haushalte und Unternehmen zuverlässig mit Gas, Strom und Wasser. Da wir die meisten Haushalte in dieser Region beliefern, sind wir auch mit der sogenannten Grundversorgung betraut. Ihr Ziel ist es, Ihnen in allen Situationen eine lückenlose Belieferung mit Energie zu garantieren.

Zusätzlich zur verlässlichen Lieferung von Energie ist uns die transparente und faire Preisgestaltung wichtig. Von uns erhalten Sie keine kurzlebigen Lockangebote, die auf einem spekulativen Einkauf beruhen. Unsere Einkaufsstrategie ist vielmehr langfristig und vorausschauend angelegt. Unsere Expert:innen beobachten den Energiemarkt genau und agieren auch in turbulenten Zeiten so weitsichtig wie möglich.

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Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Dazu gehören auch die Soforthilfe im Dezember sowie die Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom.

Informationen zur den Maßnahmen haben wir für Sie zusammengefasst.

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Verstehen, Sparen, Optimieren: Unser Rechnungserklärer für Ihre Energiekosten!

Unser Rechnungserklärer macht es Ihnen einfach, Ihre Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserrechnungen zu verstehen. Mit klaren Erklärungen und hilfreichen Tipps möchten wir Ihnen dabei helfen, Ihre Energiekosten besser zu verstehen und zu optimieren. Entdecken Sie zudem nützliche Erklärvideos und Energiespartipps, um Ihre Energieeffizienz zu steigern und Ihre Kosten zu reduzieren.

Mehr Informationen hier

Gas Ersatz- und Grundversorgung

In Deutschland ist gesetzlich sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher lückenlos Gas beziehen – und zwar über die sogenannte Ersatz- und Grundversorgung.

Sollte also Ihr bisheriger Versorger die Lieferung kurzfristig einstellen oder Sie haben aus anderen Gründen keinen Gasliefervertrag, dann übernehmen wir als Ihr regionaler Grundversorger Ihre Versorgung automatisch und lückenlos.

Zum Tarif Ersatz- und Grundversorgung

Bleiben Sie informiert

Lesen Sie in unserer Rubrik Aktuelles, was die Entwicklungen auf dem Energiemarkt für uns und unsere Region bedeuten.

Weniger Gas verbrauchen

Oft sind es nur kleine Änderungen, um Ihren Gasverbrauch und somit auch Ihre Gaskosten zu reduzieren. Das schont nicht nur Ihr Portemonnaie sondern gleichzeitig auch die Umwelt. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig. Sie reichen von einfachen Tricks im Alltag bis hin zu kleinen Investitionen.

Zu unseren Gasspartipps

Wir helfen bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Gründe für finanzielle Engpässe sind vielfältig. Und die Sorgen groß, wenn die Gas- oder Stromrechnung nicht bezahlt werden kann. Auch in einer derartigen Situation stehen Ihnen die Stadtwerke Willich als Partner zur Seite. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Hier finden Sie Hilfe

Fragen und Antworten rund um Ihre Gasversorgung

Gasversorgung

  • Wir beschaffen die für unsere Kundinnen und Kunden nötigen Mengen an Strom lange im Voraus. So stellen wir sicher, dass die Daseinsvorsorge für die von uns belieferten Haushalte auch in schwierigen Zeiten gewährleistet ist. Die Insolvenz vieler Discount-Anbieter hat gezeigt, dass ein kurzfristiger Einkauf in Kombination mit Spekulationen auf sinkende Preise die Daseinsvorsorge gefährdet. 
  • Als lokaler Grundversorger sind wir verpflichtet, jeden Haushalt unseres Versorgungsgebiets mit Energie zu beliefern – auch diejenigen, deren Anbieter insolvent geht. Wir beobachten das Marktgeschehen daher sehr sorgfältig, um rechtzeitig die nötigen Energiemengen zu sichern. Außerdem tauschen wir uns intensiv mit den Betreibern von Netzen und Speichern, mit Händlern und Vertrieben aus. Alle Akteure sind sich ihrer Verantwortung bewusst und tragen zur Versorgungssicherheit bei.

Die Gaskosten ergeben sich aus den verbrauchten Kilowattstunden, die mit dem sogenannten Arbeitspreis multipliziert werden. Addiert wird ein zweiter, verbrauchsunabhängiger Preisbestandteil, der sogenannte Grundpreis. 

Der Gaspreis besteht aus drei Teilen: 

  1. Steuern und Abgaben, inklusive CO2-Preis werden vom Staat erhoben. Darauf haben Energieversorger keinen Einfluss. 
  2. Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb sind Kosten für die Netzinfrastruktur. Sie werden auf die Netznutzer und damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt.
  3. Beschaffung und Vertrieb: Dieser Teil des Gaspreises wird vom Gaslieferanten festgelegt. 
  • Private Kundinnen und Kunden erhalten die Jahresrechnung für Gas, die wir einmal jährlich zum Stichtag 30. September erstellen, mit der Post im Oktober/November.
  • Sie möchten Ihre Jahresrechnung per Mail erhalten? Einfach eine kurze Nachricht an kundenservice@stm-stw.de senden und wir stellen entsprechend um.
  • Auf Ihrem Gaszähler (häufig in einem grauen oder schwarzen Gehäuse verbaut) befindet sich ein Zählwerk. Je nach Zählermodell wird der Zählerstand über ein Rollen-Zählwerk oder eine digitale Anzeige dargestellt.  
  • Notieren Sie die Zahlen im schwarzen Bereich des Zählwerks von links nach rechts bis zum Komma, inklusive der Nullen, jedoch ohne die Stellen nach dem Komma. Diese Zahlen geben die Kubikmeter an.  
  • Wichtig zu wissen: Ihr Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an. Ein Zähler wird nie zurückgesetzt. 
  • Darüber hinaus können Sie aus der Differenz zweier aufeinanderfolgender Zählerstände auch nicht unmittelbar Ihren Verbrauch in Kilowattstunden errechnen. Sie erhalten so lediglich die in diesem Zeitraum verbrauchten Kubikmeter Gas. 
  • Wenn Sie wissen möchten, wie viel Gas Sie seit der letzten Jahresrechnung verbraucht haben, dann gehen Sie bitte ins Service Portal.
  • SLP steht für Standard-Last-Profil. Das sind die Abnahmestellen für alle privaten Haushalte und kleine bis mittlere Gewerbe. Sie werden einmal im Jahr abgelesen; die Kund:innen erhalten jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs. 
  • Anders ist es bei sogenannten RLM-Abnahmestellen. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Dabei überträgt der Zähler den Energieverbrauch in regelmäßigem Takt – bei Strom alle 15 Minuten, bei Gas alle 60 Minuten – an den Netzbetreiber, der ihn wiederum an den Stromanbieter weitergibt. Diese Zähler sind ab einem Strom-Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden und einem Gas-Verbrauch ab 1.500.000 Kilowattstunden verpflichtend.
  • Das herkömmliche Gasnetz, aus dem alle Verbraucher:innen Erdgas beziehen, wird als Niederdrucknetz bezeichnet.  
  • Die meisten Niederdrucknetze dienen der Verteilung von Energie an Wohnhäuser, Miethäuser und kleine bis mittlere Gewerbe. Deshalb werden sie auch häufig als Verteilungsnetze bezeichnet.  
  • Die Errichtung und der zuverlässige Betrieb der Niederdrucknetze erfolgt durch die örtlichen Netzbetreiber. In unserer Kommune sind das die Stadtwerke Willich.

Gasabrechnung/ Preisbestandteile

  • Die Stadtwerke rechnen Gas thermisch ab. So erhalten unseren Kundinnen und Kunden eine besonders genaue und für alle identische Rechnungsgrundlage. 
  • Thermische Abrechnung bedeutet, dass wir das über den Gaszähler ermittelte Volumen an Erdgas in Kilowattstunden (kWh) umrechnen. Dabei wird der gemessene Verbrauch mit einer Zustandszahl und einem Brennwert multipliziert.  
  • Sie finden die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gültige Zustandszahl und den Brennwert in unserer Rechnung unter dem Punkt Verbrauch/Umrechnungsfaktor.
  • Alle Energieversorger in Deutschland erhalten Brennwert und Zustandszahl für jeden Abrechnungszeitraum vom Netzbetreiber. Auf die Berechnung beider Größen haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Die zuständigen Eichämter prüfen das Verfahren regelmäßig.
  • Der Brennwert beschreibt den thermischen Energiegehalt; er ist also ein Hinweis auf die Qualität des Erdgases. 
  • Durch die Umrechnung mit Hilfe des Brennwerts zahlen Kund:innen nur die Energie, die sie auch tatsächlich bezogen haben.
  • Je nach Temperatur und Luftdruck kann das Volumen des Gases unterschiedlich ausfallen. Das berücksichtigt die sogenannte Zustandszahl.  
  • Sie sorgt dafür, dass die Gasmengen vergleichbar sind und alle Kunden auf gleicher Basis abgerechnet werden. 

Seit 1. Oktober 2022 ist die Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesunken. Dies soll bis zum 31. März 2024 gelten. In diesem Zeitraum von anderthalb Jahren berücksichtigen die Stadtwerke in ihren Gas- und Wärmeabrechnungen also den reduzierten Steuersatz. In Ihrer Jahresrechnung sind die unterschiedlichen Steuersätze und Steuerbeträge separat ausgewiesen.

Der Strompreis setzt sich immer aus einem Arbeitspreis – auch Verbrauchspreis genannt – und einem Grundpreis zusammen.  

  • Der Arbeitspreis ist der Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh). Er wird mit der Jahresmenge an Kilowattstunden Gas, die Sie verbrauchen, multipliziert.   
  • Der Grundpreis deckt die allgemeinen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtung wie Ablesung oder Wartung ab. Er ist verbrauchsunabhängig. 

Beide Begriffe beschreiben gleichermaßen den variablen Bestandteil des Gaspreises, also den Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh), der mit Ihrem Jahresverbrauch an Gas multipliziert wird. 

  • Ihr Zähler gibt den Gasverbrauch in Kubikmetern an. Die Differenz des Zählerstands zur letzten Ablesung ist der aktuelle Verbrauch in Kubikmetern.  
  • Dieser Wert wird mit den entsprechenden Brennwerten und Zustandszahlen multipliziert. Daraus ergeben sich dann die verbrauchten Kilowattstunden Gas. 
  • Bei einem Gastarif mit Energiepreisgarantie, auch Preisfixierung genannt, legt der Energieversorger den Einkaufspreis für das Erdgas für einen definierten Zeitraum fest. 
  • Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das vorteilhaft, denn die Garantie bedeutet Kostensicherheit. 
  • Je nach Gasanbieter und Tarif gilt die Preisfixierung für einen Zeitraum von einigen Monaten oder mehreren Jahren. 
  • Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind von der Energiepreisgarantie ausgenommen.
  • Ihr Gaspreis setzt sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Energieversorger bieten Lieferverträge oft mit unterschiedlichen Preisgarantien für unterschiedliche Zeiträume an.  
  • Die Preisgarantien können sich auf unterschiedliche Preisbestandteile beziehen, etwa auf Netzentgelte, den Energieanteil oder den Gesamtpreis. 

Hier eine Übersicht der verschiedenen Preisgarantien und ihrer Bestandteile:  

Die vollständige Preisgarantie enthält  

  • Gasbeschaffung und Vertrieb  
  • Netznutzungsentgelte   
  • Konzessionsabgaben 
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel Bilanzierungs-, Gasbeschaffungs-, Gasspeicher- und CO2-Umlage)  

Ausgenommen sind   

  • Änderungen der Mehrwertsteuer und Erdgassteuer   
  • neu eingeführte Abgaben  

Die eingeschränkte Preisgarantie enthält  

  • Gasbeschaffung und Vertrieb  
  • Netznutzungsentgelte   

Ausgenommen sind  

  • Konzessionsabgaben   
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel Bilanzierungs-, Gasbeschaffungs-, Gasspeicher- und CO2-Umlage)  
  • Änderungen der Mehrwert- und der Erdgassteuer   neu eingeführte Abgaben  

Die Energiepreisgarantie enthält  

  • Gasbeschaffung und Vertrieb  

Ausgenommen sind  

  • Netznutzungsentgelte   
  • Konzessionsabgaben  
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel Bilanzierungs-, Gasbeschaffungs-, Gasspeicher- und CO2-Umlage)  
  • Änderungen der Mehrwert- und der Erdgassteuer   
  • neu eingeführte Abgaben  

Bitte beachten Sie: Wir geben die Mehrwertsteuer und die Erdgassteuer immer in der aktuell gültigen Höhe weiter.

Die Stadtwerke Willich berechnen die Höhe Ihres Abschlags folgendermaßen:  

Arbeitspreis x Jahresverbrauch in Kilowattstunden + Jahresgrundpreis = Kosten pro Jahr  

Diese Kosten pro Jahr werden durch zwölf geteilt, das ergibt den monatlichen Abschlag. Die Preise in der Abschlagsberechnung sind immer Bruttopreise. Wir passen die Abschläge für das Folgejahr jeweils anhand Ihrer letzten Jahresabrechnung an.

Sie können Ihren Abschlag auf unserer Webseite ganz einfach selbst ermitteln. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Jahresverbrauch an Strom und die aktuellen Tarifkosten.  

Alternativ multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem neuen Arbeitspreis und addieren den Jahresgrundpreis. Jetzt haben Sie Ihre voraussichtlichen Jahreskosten für Gas errechnet. Teilen Sie die Gesamtkosten durch zwölf und Sie haben Ihre passende monatliche Abschlaghöhe.    

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abschläge an die Gaspreise anzupassen. Spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung erhalten Sie die neuen Abschläge von uns.

  • Wir empfehlen Ihnen, die Entwicklung der Preise im Blick zu behalten und Ihren Abschlag entsprechend zu aktualisieren.  
  • In unserem Service Portal können Sie Ihren Abschlag jederzeit selbst erhöhen. So strecken Sie die finanziell höheren Kosten über einen längeren Zeitraum und verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung. 

Preisanpassung

  • Die Gründe für die steigenden Gaspreise sind vielfältig. Nach dem Corona-Einbruch zog die weltweite Konjunktur in den ersten Monaten 2021 wieder an.
  • Der Bedarf an Rohstoffen stieg; gleichzeitig hatten wichtige Gaslieferanten wie Norwegen oder die Niederlande Probleme bei der Gasproduktion.  
  • Die Situation einer großen Nachfrage bei eher knappem Angebot wurde durch den russischen Krieg gegen die Ukraine deutlich verschärft.  
  • Der Gaspreis ist seither zu einer politischen Waffe geworden, die weiteren Entwicklungen sind schwer abzuschätzen.
  • Die Situation an den Energiemärkten zeichnet sich nach wie vor dadurch aus, dass sie komplex und nicht kalkulierbar ist.  
  • Kein Energieversorger kann zum jetzigen Zeitpunkt seriös sagen, wie sich die Einkaufspreise – und damit auch die Endpreise für die Kundinnen und Kunden – konkret entwickeln werden.  
  • Generell rechnen Expert:innen auf absehbare Zeit nicht mit stabilen oder fallenden Preisen an den Energiemärkten, sondern gehen von weiteren Steigerungen aus.  

Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.   

Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.  

So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:    

Gaslieferung

  • Deutschland bezieht derzeit ungefähr die Hälfte seines Erdgases aus Russland. Norwegen ist die zweitwichtigste Bezugsquelle (rund 30 Prozent), gefolgt von den Niederlanden. 
  • Das Gas, das wir von unserem direkten Nachbarn beziehen, das sogenannte L-Gas, geht langsam zur Neige. Daher befinden wir uns hierzulande in einem Übergangsprozess, in dem die Versorgung mit Erdgas sukzessive auf das höher brennwertige H-Gas (high calorific gas) umgestellt wird. Dieses Gas kommt hauptsächlich aus Russland. 

Im Falle von Versorgungskrisen regeln gesetzliche Notfallpläne die Belieferung mit Gas beziehungsweise Fernwärme. Diese Pläne stellen die Versorgung von privaten Haushalten mit Gas und Wärme unter besonderen Schutz.

  • Die gesamte Gasbranche und die deutsche Bundesregierung sind sich bewusst, dass Deutschland von russischen Lieferungen so schnell wie möglich unabhängiger werden muss. Über den nächsten Winter hinaus wird Deutschland daher den Bezug von flüssigem Erdgas (Liquified Natural Gas, kurz: LNG) verstärken. Damit wird der Import von Gas per Schiff aus allen Weltregionen möglich. 
  • Zugleich plant die Bundesregierung den Aufbau einer nationalen Gasreserve. Sie schafft Regeln für die Speicherung von Gas. Damit wird zusätzliche Vorsorge getroffen, dass in kommenden Heizperioden kein Engpass entsteht. 
  • Auch auf europäischer Ebene ist die Abhängigkeit von russischen Gasimporten ein zentrales Thema. Hier zeichnen sich ebenfalls konkrete Maßnahmen ab, um Erdgas gemeinsam zu beschaffen und die Versorgungssicherheit im europäischen Verbund zu stärken.

Alle Energieversorger kaufen an den Märkten bestimmte Mengen an Erdgas, keine Lieferungen aus einzelnen Ländern. Mit anderen Worten: Wir haben keinen Einfluss darauf, woher das Gas tatsächlich stammt.

Nein, die allermeisten Stadtwerke in Deutschland verfügen nicht über eigene Gasspeicher. Es gibt in Nordrhein-Westfalen lediglich einen Erdgasspeicher bei Gronau, den 16 kommunale und kommunalnahe Gesellschafter gemeinschaftlich kommerziell betreiben. Aber das ist hierzulande die Ausnahme.

Energie sparen

  • Unbedingt! Mehr denn je gilt: Die beste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen. Wenn viele Haushalte Energie sparen, sind die Effekte beachtlich.  
  • Würden wir alle die Raumtemperatur in deutschen Wohn- und Nichtwohngebäuden um nur zwei Grad senken, ließen sich rund zehn Prozent des russischen Erdgases einsparen – so eine Berechnung des Umweltbundesamts (UBA).  
  • Nutzen Sie unseren Rechner, um für Ihren konkreten Haushalt zu ermitteln, welche Kosten Sie sparen, wenn Sie die Temperatur um ein Grad senken. 
  • Außerdem finden Sie auf unserer Webseite eine Fülle an konkreten Spartipps, die Sie direkt umsetzen können.

Gas als fossiler Energieträger ist eine sogenannte Brückentechnologie. Wichtig ist, Gas zukünftig vor allem in den Bereichen einzusetzen, die nicht einfach auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden können. Vor allem bei der Versorgung von Gebäuden mit Wärme wird Gas noch für einen längeren Zeitraum eine Rolle spielen.

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