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Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Ladelösung)

  1. Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Neuanschaffung von Ladelösungen, sofern diese über die stw erworben wurden.
  2. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Vorrüstung der Stellplätze, insbesondere die erforderliche Verkabelung. Zudem muss die Backend-Betreuung durch die stw sichergestellt sein.
  3. Der Förderzuschuss für eine Ladelösung beträgt einmalig 200 € (inkl. USt).
  4. Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen, sowie Neukund:innen.
  5. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw.
  6. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  7. Die Ladelösung muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
  8. Die Förderung wird pro Antragsteller:in nur einmalig gewährt.
  9. Über die Förderanträge entscheidet die stw auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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