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Sichern Sie sich Ihre Förderungen für energieeffizientes Sanieren

Wer jetzt z.B. auf klimaschonende und energiesparende Heiztechnik umsteigt, kann doppelt sparen. Nicht nur der Staat zahlt mit der Bundesförderung 2021 erneut erhebliche Summen für energieeffizientes Sanieren. Zusätzliches Geld winkt Ihnen, wenn Sie bei uns Kundin oder Kunde sind. Denn Sie profitieren außerdem von den attraktiven Förderzuschüssen der Stadtwerke Willich.

Ermitteln Sie z.B. mit unserem Energiesparrechner, wie viel Energie und CO2 Sie durch Ihre Modernisierung einsparen. Welche staatlichen Förderprogramme es dazu gibt, können Sie ganz einfach mit der Febis-Förderdatenbank herausfinden. Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und sichern Sie sich geschenktes Geld für Ihr Energiesparkonto.

Sie haben Fragen? Lassen Sie sich von unserem Fachpersonal beraten.

Kerstin Schacht

Energiedienstleistungen & Förderungen

02154 4702-308
Kontaktbox Ansprechpartner Stadtwerke Willich

Beste Zeiten für eine neue Heizung – das sollten Sie wissen:

Energiekosten senken, das Klima schützen, staatliche Fördergelder nutzen: aktuell gibt es viele Gründe für eine neue Heizung. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Ihren Heizungstausch mit 20% bis 45% der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Heizungsanlagen, die auch, oder komplett auf erneuerbare Energien setzen. Extra Förderzuschüsse in Höhe von 10%, erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe, Gas-Hybridheizung oder Biomasseanlage ersetzen. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans, sind hier sogar bis zu 50% staatliche Förderung möglich.

Eine Übersicht zu energetischen Sanierungen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Übrigens: als unsere Kundin oder Kunde, können Sie nochmal sparen. Sichern Sie sich bis zu 500 Euro Zuschuss mit dem Förderprogramm der Stadtwerke Willich.

Öl ist out. Deshalb gibt es hier besonders hohe Zuschüsse von bis zu 45% der förderfähigen Anschaffungskosten. Anstelle der Austauschprämie von bis zu 50% im Rahmen eines Sanierungsfahrplans, können Sie auch 20% der Ausgaben für Ihren Heizungstausch steuerlich, über drei Jahre und bis maximal 40.000 Euro geltend machen.

Wichtig: der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme online bei der BAFA gestellt werden. Ebenso Voraussetzung für die Beantragung ist ein Kostenvoranschlag.

Die Förderung für den Einbau einer neuen Ölheizung gibt es seit 2020 nicht mehr. Mit dem Klimapaket wurde ab 2026 sogar das Verbot der Ölheizung beschlossen.

Am besten, Sie nutzen für Ihr Vorhaben die kostenlose Febis-Förderdatenbank. Hier finden Sie alle aktuellen Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern und Kommunen.

Sie planen eine neue Heizanlage? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Unsere Energieexperten beraten Sie rund um Ihre Heizungssanierung und prüfen, welche Fördermöglichkeiten es für Sie gibt. Auch in Punkto Zuschuss können Sie auf uns zählen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umstellung auf klimaschonende Heiztechnologien mit barem Geld

Zum Förderprogramm der Stadtwerke Willich

Am 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz wurden die bis dato geltenden Energiespargesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG in ein einheitliches Regelwerk zusammengeführt. 

Hier wird festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

Das neue Gebäudeenergiespargesetz (GEG) gilt für alle Bauvorhaben, deren Bauantrag ab dem 01.11.2020 gestellt wurden. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden.
  • Bei Neubau die Verpflichtung zur Nutzung mindestens einer Form erneuerbarer Energien, z.B. aus Wärme-Kopplungsanlagen, klimaneutrale Fernwärme oder gebäudenahen Quellen wie Photovoltaik- oder Solaranlagen.
  • Verbot neuer Ölheizungen ab 2026. Mögliche Ausnahme: wenn Ihre Immobile weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann.
  • Ebenfalls verpflichtend ist der Energieausweis, sowie die energetische Beratung durch einen Energieberater bei Kauf einer Immobilie. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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