Ein gesperrter Energiezähler

Ein gesperrter Energiezähler

Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Ein gesperrter Zähler ist immer ärgerlich, er wird aber nie grundlos und ohne Ankündigung gesperrt.

Zunächst erinnern wir Sie daran, dass Zahlungen offen sind oder ein Zähler nicht angemeldet wurde. Wenn wir mit der 2. Mahnung keine Rückmeldung zur Zahlungsbereitschaft von Ihnen erhalten und auch keine Zahlung eingeht, bekommen Sie eine letzte Chance zu reagieren. Sie erhalten eine Ankündigung, dass Ihr Zähler im nächsten Schritt gesperrt wird. Sie haben dann letztmalig Zeit, uns bis zum genannten Sperrtermin zu kontaktieren oder den offenen Betrag zu zahlen, um die Sperrung abzuwenden. 

Ist eine Sperrung einmal beauftragt, fallen immer Gebühren für Sie an. Handeln Sie deshalb rechtzeitig damit wir die Sperrung Ihres Zählers nicht beauftragen müssen.

Finanzielle Engpässe? Melden Sie sich bitte

Wir möchten niemand im Dunkeln stehen lassen. Wenn Sie sich in einer finanzielle Notlage befinden und Ihre offenen Rechnung nicht auf einmal zahlen können, melden Sie sich bitte bei uns. Wir finden eine Lösung in dem wir zum Beispiel eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren.

Sprechen Sie uns frühzeitig an!

Weitere Informationen finden Sie hier

Unsere Antworten auf häufige Fragen

Warum wird/wurde Ihr Zähler gesperrt?

Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben.

1. Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden -> bitte holen Sie dies nach

2. Sie sind mit Ihren Zahlungen an die Stadtwerke Willich in Rückstand geraten -> bitte prüfen Sie die offenen Beträge und Fälligkeiten

Was können Sie tun, damit die Sperrung wieder aufgehoben wird?

In den meisten Fällen wird eine Sperrung veranlasst, wenn über einen längeren Zeitraum Abschläge oder Nachforderungen nicht gezahlt wurden. Damit ihr Zähler und somit die Energeiversorgung wieder hergestellt wird, müssen Sie nun folgendes tun:

1. Alle ausstehende Beträge und Gebühren zahlen

Der offene Rechnungsbetrag UND die angefallenen Sperr- und Entsperrgebühren müssen vollständig gezahlt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Den gesamten Betrag und auch Ihre Kundennummer entnehmen Sie Ihrem Schreiben.

2. Gültigen Zahlungsbeleg erstellen

Da es eine Weile dauern kann bis Ihre Einzahlung oder Überweisung auf Ihrem Kundenkonto verbucht wird, erstellen Sie bitte einen Beleg der nachweist, dass Sie den gesamten Rechnungsbetrag ohne Widerrufsmöglichkeit gezahlt haben.

3. Den Zahlungsbeleg vorlegen

Den gültigen Zahlungsbeleg können Sie als Nachweis entweder im Service Center vorzeigen oder per E-Mail an zahlungsberatung@stm-stw.de senden. Erst dann wird die Entsperrung des Zähler veranlasst.

Möglichkeiten zur Zahlung

1. Sie können den vollständigen Betrag überweisen:

Kontoinhaber: Stadtwerke Willich GmbH
Bank: Volksbank Mönchengladbach eG
IBAN: DE69 3106 0517 3270 8900 15
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer!!!

Beleg: Ausführungsbestätigung ohne Widerrufsmöglichkeit


2. Sie können den vollständigen Betrag am Kassenautomaten einzahlen:

Sie haben die Möglichkeit bar zu zahlen oder per EC-Karte.

Brauereistraße 7
47877 Willich
Mo. – So. 7 – 20 Uhr

Beleg: Einzahlungsbelege unseres Kassenautomaten (EC-Zahlung oder Barzahlung)

Wann wird eine Sperrung wieder aufgehoben?

Sobald Sie nachweisen können das Sie alle ausstehenden Forderungen gezahlt haben oder wenn eine Sondervereinbarung (Ratenzahlung) getroffen wurde beauftragen wir den Netzbetreiber die Sperrung des Zählers aufzuheben.

Ein Stromzähler wird in der Regel am nächsten Werktag (Mo. – Fr.) durch das Fachpersonal des Netzbetreibers entsperrt, so dass sie wieder wie gewohnt Strom beziehen können.

Wird ein Gas- oder Wasserzähler wieder in Betrieb genommen, ist es möglich, dass dieser technisch überprüft werden muss. Somit kann es hier im Einzelfall 2 – 3 Werktage dauern.

Welche Kosten kommen bei einer Sperrung auf Sie zu?

Die Sperrung und Entsperrung über den Netzbetreiber enthält verschiedene Kostenpunkte. Bereits ab dem Moment, wo die Sperrung beim Netzbetreiber beauftragt wird, fallen Kosten für Sie an.

Eine aktuelle Kostenaufstellung entnehmen Sie dem Preisblatt.

Preisblatt Zählersperrung (PDF)