25. Januar 2019 Warnung vor unseriösen Stromwerbern Durch Anrufe und Mails besorgter Kunden sind die Stadtwerke Willich auf fragwürdige Telefon- und Haustürangebote über angeblich neue Tarifangebote der stw aufmerksam gemacht worden. Verträge, die telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen werden, unterliegen einem zweiwöchigen Widerrufsrecht und können rückgängig gemacht werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley will einen neuen Gesetzesvorschlag zu unerbetener Telefonwerbung vorlegen. Erneut haben sich mehrere Kunden wegen dubioser Haustürbesuche und Telefonanrufe an die Stadtwerke Willich gewandt. Dabei erwecken die Anrufer oder vermeintliche Außendienstmitarbeiter den Eindruck, für die Willicher Stadtwerke tägig zu sein und einen neuen, besonders günstigen Tarif, anzubieten. Thomas Mörs, Leiter des Kundenservice, kennt die Methode genau. „Sie sind doch Kunde der Stadtwerke, da habe ich ein neues Angebot für Sie. Mit diesen Worten wird der Eindruck vermittelt, es handele sich am Telefon oder an der Haustür um einen Mitarbeiter der Stadtwerke Willich, der da vor der Tür steht.“ Am Telefon werden persönliche Kundendaten (wie zum Beispiel die Zählernummer) abgefragt oder vorgegeben eine Rechnung prüfen zu wollen. Thomas Mörs ergänzt: „Wir fordern unsere Kunden nicht auf, uns unsere eigenen Abrechnungen zu erläutern. Das wäre ehrlich gesagt absurd. Auch unterbreiten wir unsere Angebote stets schriftlich.“ Besondere Vorsicht ist bei unterdrückten oder unbekannten Rufnummern, insbesondere Mobilrufnummern, geboten. In diesen Fällen raten die Stadtwerke Willich sofort aufzulegen, sich die Uhrzeit oder Telefonnummer zu notieren und unter der Rufnummer 02154 – 4703-333 über den Anruf zu informieren. Für einen gültigen Vertrag ist entscheidend, dass sich die zwei Vertragspartner darüber einig sind, welche Leistung für welche Gegenleistung erbracht werden soll. Demnach ist ein mündlich und am Telefon geschlossener Vertrag genauso gültig wie ein unterschriebener. 14 Tage Widerrufsrecht Doch gelten besondere Regeln für den Verkauf am Telefon. Anrufe ohne Einverständnis zu Werbezwecken sind unzulässig. Möchte eine Firma zu Verkaufszwecken telefonisch Kontakt mit einem Verbraucher aufnehmen, ist dies nur erlaubt, wenn dieser sich vorher ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Kommt ein Vertrag nach einem Telefonat zustande, beträgt das Widerrufsrecht 14 Tage, allerdings erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung über das Widerrufsrecht. Gleiches gilt für schriftliche Vertragsabschlüsse. Mehr Schutz für Verbraucher Laut WELT AM SONNTAG hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Absicht unerbetene Telefonwerbung wirksamer zu bekämpfen. Dabei hat die Ministerin dem Bericht zufolge zunächst den Energiemarkt im Blick. Gerade bei Stromanbietern habe es in der Vergangenheit viele Beschwerden über falsch abgeschlossene Verträge gegeben. „Diese Zustände werden wir durch die Einführung der Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen beenden“, so Barley. Einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag will ihr Ministerium bis zum Sommer vorlegen. Keine Unterschrift unter Zeitdruck Neben unerwünschter Telefonwerbung wird häufig an der Haustür für den Wechsel des Energieversorgers geworben. „Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte nicht verboten. Die Angebote und Beratungen müssen aber seriös ablaufen und Kunden dürfen nicht gedrängt oder überrumpelt werden“, warnt Vertriebsleiter Christian-Mario Sagner. „Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich. Im Übrigen unterbreiten wir Ihnen gerne ein neues Angebot, wenn Sie an einen Wechsel des Versorgers denken.“ Auch Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig vor Haustürgeschäften. Wenn Stadtwerke-Mitarbeiter im Stadtgebiet unterwegs sind, handelt es sich außer bei Arbeiten an Gas-, Wasser-, Stromleitungen und der Straßenbeleuchtung häufig um Ableser für die jährliche Abrechnung. Dann allerdings informieren die stw rechtzeitig durch Pressemitteilungen und die eigene Internetseite. Zudem können sich die Mitarbeiter der Stadtwerke Willich stets durch einen Dienstausweis legitimieren. Richtiges Verhalten bei Haustürgeschäften Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de erhalten Verbraucher bei Eingabe des Suchbegriffs „Tipps Haustürgeschäfte“ wertvolle Hinweise, wie man Betrugsfällen an der Haustür vorbeugt. Bei Unklarheiten steht auch das Serviceteam der Stadtwerke telefonisch unter 02154 – 4703-333 oder persönlich im Kundenzentrum in der Peterstraße 1 a zur Verfügung. Das Kundencenter hat Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr.