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Heizstrom für Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung

Wer mit Strom heizt, kennt das: Der Verbrauch für Wärme fällt anders aus als der normale Haushaltsstrom. Gerade bei einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung lohnt sich deshalb der Blick auf einen passenden Heizstromtarif.

Bei den Stadtwerken Willich können Sie Ihren Heizstromtarif einfach online berechnen und beauftragen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Passender Tarif für elektrische Heizsysteme
  • Einfach online berechnen und beauftragen
  • Persönlicher Service der Stadtwerke Willich

Heizstromtarif berechnen

Berechnen Sie Ihren Tarif für Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung und starten Sie direkt die Online-Beauftragung.

Für wen ist Heizstrom geeignet?

Heizstrom kann sinnvoll sein, wenn Sie mit Strom heizen und der Verbrauch passend erfasst wird.

Wärmepumpe
Für Haushalte, die ihre Wärme mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe erzeugen.

Nachtspeicherheizung
Für Wohnungen oder Häuser mit elektrischer Nachtspeicherheizung und entsprechendem Stromverbrauch.

Direktheizung
Auch elektrische Direktheizungen können – sofern technisch vorgesehen – über einen separaten Heizstromzähler abgerechnet werden.

In 3 Schritten zu Ihrem Heizstrom-Tarif

1. Tarif berechnen

Geben Sie Postleitzahl und Verbrauch ein und prüfen Sie, welcher Heizstrom-Tarif zu Ihrer Anlage passt.

2. Tarif beauftragen:

Beauftragen Sie Ihren Heizstromtarif online. Wir kümmern uns um die weitere Abwicklung.

3. Belieferung startet:

Nach Bestätigung erfolgt die Belieferung Ihres Heizstroms zum vereinbarten Termin.

Heizstrom und Haushaltsstrom im Vergleich

HeizstromHaushaltsstrom
EinsatzWärmepumpe und NachtspeicherAllgemeiner Stromverbrauch
VerbrauchWärme und ggf. WarmwasserLicht, Küche und Elektrogeräte
MessungAbhängig von Zähler und AnlageIn der Regel Haushaltszähler

Ob Heizstrom separat gemessen wird, hängt von Ihrer technischen Installation ab. Details zu Zähler, Messeinrichtung sowie Hoch- und Niedertarif finden Sie in unseren FAQ.

Welche Zählerlösung ist für Wärmepumpenstrom möglich?

Seit dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Wärmepumpe und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Diese müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Im Gegenzug profitieren Verbraucher:innen von reduzierten Netzentgelten. Je nach Installation wird der Heizstrom entweder gemeinsam mit dem Haushaltsstrom oder über einen separaten Zähler erfasst.

Heizen über den Haushaltsstromzähler

  • Ihr Haushalt und Ihre Wärmepumpe werden über einen gemeinsamen Stromzähler erfasst
  • Es ist kein separater Zähler für die Wärmepumpe installiert
  • Haushaltsstrom und Heizstrom werden zusammen abgerechnet
  • Die Wärmepumpe ist als steuerbare Verbrauchseinrichtung eingebunden
  • Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt pauschal über die Abrechnung
  • Es ist neben dem Haushaltstarif kein zusätzlicher Heizstromtarif notwendig. Die pauschale Rückerstattung erfolgt im Rahmen der Abrechnung des Haushaltstarifs 

Separater Zähler für die Wärmepumpe

  • Für die Wärmepumpe ist ein eigener Stromzähler installiert
  • Der Heizstrom wird getrennt vom Haushaltsstrom gemessen
  • Die Netzentgeltreduzierung erfolgt verbrauchsabhängig über den zweiten Zähler
  • Der Heizstrom läuft vollständig über diesen separaten Zähler
  • Lohnt sich insbesondere bei höheren Verbräuchen der Wärmepumpe

Für Wärme, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Ein Wechsel in die neuen Modelle zur Reduzierung der Netzentgelte nach §14a EnWG ist freiwillig. Wird in die neue Regelung gewechselt, ist eine Rückkehr zum bisherigen Betrieb als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung nicht mehr möglich. Je nach bestehendem Setup wird der Heizstrom entweder über einen separaten Zähler oder gemeinsam mit dem Haushaltsstrom erfasst.

Wärmepumpe als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung

  • Für die Wärmepumpe ist ein eigener Stromzähler installiert
  • Der Heizstrom wird getrennt vom Haushaltsstrom erfasst
  • Der Netzbetreiber kann den Strombezug zeitweise unterbrechen oder sperren
  • Voraussetzung für reduzierte Netzentgelte und klassische Stromtarife

Laden über den Haushaltsstrom

  • Haushalt und Wärmepumpe laufen über einen gemeinsamen Zähler
  • Es erfolgt keine Abschaltung durch den Netzbetreiber
  • Der Heizstrom wird nicht separat erfasst
  • Eine getrennte Abrechnung des Heizstroms ist nicht möglich

Wärmepumpe, PV und Wallbox zusammendenken

Sie möchten künftig mit einer Wärmepumpe heizen? Bei den Stadtwerken Willich erhalten Sie passende Lösungen für Ihr Zuhause – auf Wunsch kombiniert mit Photovoltaik, Wallbox und dem passenden Heizstromtarif.

Zu unserem Wärmepumpenangebot

Frau im Gespräch mit Energieberater vor Wärmepumpe im Garten eines Hauses in Willich.

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Heizstrom sinnvoll ergänzt

  • Tarif für elektrische Heizsysteme
  • Ergänzend zu Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung
  • Informationen zu Förderung und Wärmepumpenlösungen

Jetzt passenden Heizstrom-Tarif berechnen

Wählen Sie Ihr Heizsystem. Anschließend zeigen wir Ihnen den passenden Heizstromtarif und die erforderlichen Eingaben an.

Häufige Fragen zu Heizstrom

Heizstrom wird auch als Wärmestrom bezeichnet und ist ein Stromtarif für elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Er wird häufig separat vom normalen Haushaltsstrom betrachtet, damit der Verbrauch für die Wärmeversorgung gesondert erfasst und abgerechnet werden kann.

Häufig wird Heizstrom über einen separaten Zähler erfasst, damit der Verbrauch getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet werden kann. Je nach technischer Installation können aber auch andere Messkonzepte relevant sein.

Bei einem Zweitarifzähler wird der Verbrauch nach Hochtarif und Niedertarif unterschieden. Welche Lösung bei Ihnen passt, hängt von Ihrer Anlage, Ihrem Zähler und den tariflichen Voraussetzungen ab.

Haushaltsstrom wird für den allgemeinen Stromverbrauch im Haushalt genutzt, beispielsweise für Licht, Elektrogeräte oder die Küche. Heizstrom dient der Versorgung elektrischer Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.

Je nach Heizsystem und Zählerkonfiguration können Haushaltsstrom und Heizstrom getrennt oder gemeinsam gemessen und abgerechnet werden.

Bei einem Zweitarifzähler wird der Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) erfasst. Welche Tarifzeiten gelten, legt der Netzbetreiber fest.

Gut zu wissen: Bei unseren Neuverträgen bieten wir HT-/NT-Tarife ausschließlich für Wärmespeicherheizungen an. Für Wärmepumpen gelten unsere Eintarif-Produkte.

Ja, wenn Ihre Wärmepumpe und Ihre Messeinrichtung die Voraussetzungen für den Heizstromtarif erfüllen. Über den Tarifrechner können Sie prüfen, welches Angebot für Ihr Zuhause verfügbar ist.

Den Jahresverbrauch finden Sie meist auf Ihrer letzten Stromrechnung oder Jahresabrechnung. Wenn Sie keine Angabe zur Hand haben, können Sie zunächst eine Schätzung nutzen oder sich beraten lassen.

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

Unser Team ist für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.

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