Photovoltaik-Finanzierung und Förderungen im Überblick
Für Photovoltaikanlagen kommen steuerliche Vorteile, Förderkredite und regionale Zuschüsse infrage. Hinzu kommt die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen.
Bei den Stadtwerken Willich profitieren Sie zusätzlich von besonderen Konditionen: 8% Skonto beim Direktkauf oder 0% Finanzierung über zehn Jahre.
Welche finanziellen Vorteile es gibt, zeigen wir Ihnen im Folgenden. Passende Förderprogramme können Sie direkt in unserer Förderdatenbank prüfen – oder bei konkretem Interesse ein individuelles PV-Angebot anfragen.
Förderprogramme für Ihre PV-Anlage prüfen
Unsere Förderdatenbank zeigt anhand von Standort, Gebäude und geplantem Vorhaben, welche öffentlichen Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen.
Welche finanziellen Vorteile sollten Sie beim Kauf einer Photovoltaikanlage kennen?
Beim Kauf, bei der Finanzierung und später im laufenden Betrieb gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren und finanziell zu profitieren.
Beim Kauf einer Photovoltaikanlage Kosten reduzieren
Bei uns erhalten Sie beim Direktkauf Ihrer Photovoltaikanlage 8% Skonto auf den Rechnungsbetrag.
- Einmalige Zahlung statt monatlicher Raten
- Preisvorteil wird direkt berücksichtigt
- Keine Finanzierung erforderlich
Für private Photovoltaikanlagen gilt in der Regel ein Umsatzsteuersatz von 0%, wenn die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen in der Regel als erfüllt. Die 0% Umsatzsteuer berücksichtigen wir direkt in Ihrem Angebot.*
Je nach Standort und Vorhaben können zusätzliche Förderprogramme infrage kommen. Welche Programme aktuell zu Ihrem Projekt passen, können Sie mit unserer Förderdatenbank prüfen. Der Antrag muss häufig vor der verbindlichen Beauftragung erforderlich.
Fördermöglichkeiten für Ihre PV-Anlage prüfen
Unsere Förderdatenbank zeigt anhand von Standort, Gebäude und geplantem Vorhaben, welche öffentlichen Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen.
Bei der Finanzierung einer PV-Anlage Zinskosten sparen
Bei den Stadtwerken Willich können Sie den Kaufpreis Ihrer Photovoltaikanlage über 120 Monate zu 0% Zinsen finanzieren. So verteilen sich die Kosten auf planbare monatliche Raten, ohne dass zusätzliche Zinskosten entstehen.
Wie schneidet die 0% Finanzierung im Vergleich ab?
Wenn Sie Ihre PV-Anlage nicht direkt bezahlen möchten, lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Entscheidend sind dabei nicht nur die monatliche Rate, sondern auch Zinssatz, Laufzeit und Gesamtkosten der Finanzierung.
Vereinfachtes Rechenbeispiel:
| 0% stw-Finanzierung | Beispiel-Kredit mit 3% | |
| Finanzierungsbetrag | 20.000€ | 20.000€ |
| Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Monatliche Rate | 166,67€ | ca. 193€ |
| Zinskosten | 0€ | ca. 3.200€ |
| Gesamtzahlung | 20.000€ | ca. 23.200€ |
Vereinfachtes Rechenbeispiel mit angenommenen 3% effektivem Jahreszins. Tatsächliche Kreditzinsen und Konditionen können abweichen.
KfW-Förderkredit 270 als Alternative
Für die Finanzierung eines PV-Projektes kann auch der KfW-Förderkredit 270 infrage kommen. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% der Investitionskosten finanziert werden. Die Konditionen und der Zinssatz werden individuell festgelegt; der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner und grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens.**
- Bis zu 100% der Investitionskosten finanzierbar
- Für Privatpersonen bei zumindest teilweiser Einspeisung
- Individueller Zinssatz über die finanzierende Bank
- Antrag vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner
Weitere Informationen bei der KfW ansehen
Stand: August 2026
Nach der Inbetriebnahme laufend profitieren
Nach der Inbetriebnahme sparen Sie vor allem, indem Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom nutzen und weniger Strom aus dem Netz beziehen.
Einspeisevergütung erhalten
Für überschüssigen Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine gesetzlich geregelte Vergütung.
- Höhe richtet sich nach den geltenden EEG-Regeln
- Abrechnung erfolgt über den Netzbetreiber
Einkommensteuerbefreiung
Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen können von der Einkommensteuer befreit sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bei Anlagen nach dem 31. Dezember 2024 bis 30 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit
- Betrifft beispielsweise Einnahmen aus eingespeistem Solarstrom
- Steuerliche Situation im Zweifelsfall individuell prüfen
Förderung und Finanzierung Ihrer PV-Anlage prüfen
Sie möchten sich zunächst selbst informieren? Nutzen Sie unsere Förderdatenbank für einen ersten Überblick. Haben Sie bereits konkrete Pläne für Ihre Photovoltaikanlage, stellen Sie direkt eine Anfrage. Gemeinsam besprechen wir mögliche Förderungen und die passende Finanzierung.
Förderprogramme selbst prüfen
Mit wenigen Angaben zu Standort, Gebäude und Vorhaben erhalten Sie einen Überblick über mögliche öffentliche Förderprogramme.
- Kostenlose erste Orientierung
- Programme nach Vorhaben filtern
- Förderbedingungen und Voraussetzungen prüfen
PV-Projekt persönlich besprechen
Sie wissen schon, was Sie möchten? Dann schauen wir gemeinsam, welche Förderung und Finanzierung zu Ihrem Vorhaben passen.
- Mögliche Förderprogramme besprechen
- Fristen und Voraussetzungen klären
- Direktkauf und Finanzierung vergleichen
Förderung und Finanzierung kurz beantwortet
Für private Photovoltaikanlagen kommen insbesondere der Nullsteuersatz, eine mögliche Einkommensteuerbefreiung, die EEG-Einspeisevergütung, der KfW-Förderkredit 270 und regionale Förderprogramme infrage. Welche Vorteile gelten, hängt von der Anlage und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Nein. Die beiden Vorteile gehören zu unterschiedlichen Zahlungsmodellen. Das Skonto ist beim Direktkauf möglich, während die 0% Finanzierung den Kaufpreis auf zehn Jahre verteilt.
Sie ist kein Zuschuss zum Kaufpreis. Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung für Solarstrom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen.
Nein. Die Förderdatenbank dient der ersten Orientierung. Verbindlich sind die offiziellen Förderbedingungen und die Entscheidung der zuständigen Förderstelle oder des Finanzierungspartners.
Ja. Eine Anzahlung sowie spätere Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Wir empfehlen, Sondertilgungen möglichst auf eine Zahlung pro Jahr zu bündeln.
Beim Kauf gehört die Photovoltaikanlage Ihnen. Sie tragen die Investitionskosten und die Verantwortung für den Betrieb. Eine Miete reduziert häufig die Anfangsinvestition, verursacht aber über die Vertragslaufzeit regelmäßige Zahlungen. Entscheidend sind daher die Gesamtkosten, die Vertragsdauer, enthaltene Serviceleistungen und die Frage, wem die Anlage am Vertragsende gehört.
Die Stadtwerke Willich bieten Photovoltaikanlagen zum direkten Kauf oder über eine Finanzierung an. Ein Mietmodell wird nicht angeboten.
Quellen und Datenstand
- Bundesministerium der Finanzen: Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen – Informationen zum umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten.
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen – Informationen zur Einkommensteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen.
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard, Kredit 270 – Informationen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze – Informationen zur Einspeisevergütung.
- Eigene Finanzierungs- und Angebotskonditionen: Stadtwerke Willich, Stand August 2026.
* Der Nullsteuersatz von 0% Umsatzsteuer gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen unter den gesetzlichen Bedingungen in der Regel als erfüllt.
** Bei möglichen Förderungen, z. B. über die KfW, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet ausschließlich die jeweilige Förderstelle.
Stand dieser Seite: September 2026