1. Februar 2019 BEV insolvent – die Stadtwerke Willich springen ein! Die Stadtwerke Willich GmbH sehen sich gezwungen, dem insolventen Energielieferanten BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH den Zugang zum Gasnetz zu sperren. Die betroffenen Willicher Gaskunden werden mit Wirkung zum 03.02.2019 reibungslos und zuverlässig direkt von der stw versorgt. Was aber geschieht zukünftig mit den BEV Gaskunden aus Willich?„Diese haben jetzt die Wahl“, meint Albert Lopez, Geschäftsführer der stw. „Den rechtlichen Grundlagen zufolge fallen die betroffenen Gaskunden erst einmal mit der Insolvenz von BEV automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung der stw, einem vergleichsweise teuren Tarif auf Basis der Grundversorgung. Dem Kunden entsteht also ein doppelter Schaden, zum einen dürfte er wohl von seinem oft in Vorkasse bereits gezahlten Abschlägen nichts mehr sehen, zum zweiten zahlt er nun den teuren Grundtarif.“ Mit einer Frist von drei Monaten innerhalb der Ersatzversorgung kann der Kunde von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich einen neuen Energieversorger zu suchen. Andernfalls fällt er automatisch in die Grundversorgung der stw. Erfreulicherweise aber besteht die Möglichkeit, sofort auf ein günstiges Gas-Angebot der stw auszuweichen, um den Schaden einzugrenzen.„In den Jahren 2012, 2015 und 2018 haben wir unseren Kunden ein Rabattsystem – in Verbindung mit einer Energiepreisgarantie – angeboten, und die Mehrzahl unserer Kunden entschied sich richtigerweise für eine mehrjährige Preisstabilität. Aufgrund der besonderen Situation, haben wir uns entschlossen, ehemaligen BEV Kunden ebenfalls ein Rabattangebot auszusprechen, so Mario Sagner, Vertriebsleiter der stw. Albert Lopez betont eindringlich: „Wir können nur die Warnung herausgeben, dass Angebote, die eine Vorkasse beinhalten oder die Halbierung der Energiekosten versprechen, als kritisch angesehen werden sollten. Geht die Sache schief, wie im vorliegenden Fall, können wir das Geld nicht wieder herzaubern, da wir nicht Vertragspartner sind. Aber wir können helfen, dass es den Kunden nicht noch einmal passiert“, so Lopez weiter. „In jedem Fall ist es ratsam, den Liefervertrag mit der BEV sofort zu kündigen und seine Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Die Stadtwerke Willich stehen den gebeutelten BEV-Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite.“ Fragen und Antworten zur Grund- und Ersatzversorgung Bekomme ich auch weiterhin Strom/Gas? Sie müssen sich keine Sorgen um Ihre Stromversorgung machen. Der Grundversorger (Stadtwerke) garantiert Ihnen die lückenlose Stromversorgung. Auch wenn Ihr derzeitiger Stromlieferant zurzeit nicht liefern kann. Im Energiewirtschaftsgesetz ist geregelt, dass der jeweilige Grundversorger am Ort die weitere Stromlieferung sicherstellt. Was bedeutet es, wenn BEV nicht mehr liefern kann? In diesem Falle greift für die Kunden der BEV die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Die Ersatzversorgung endet spätestens nach 3 Monaten oder früher, wenn Sie als Kunde einen neuen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen. Die Ersatzversorgung endet auch, wenn Sie ein alternatives Lieferprodukt des Grundversorgers auswählen. Sofern Sie keinen neuen Liefervertrag abschließen, endet die Ersatzversorgung nach 3 Monaten. Für eine Fortsetzung der Belieferung ist ein neuer Liefervertrag notwendig. Ein solcher Liefervertrag kommt auch mit dem Grundversorger zustande, wenn Sie weiterhin Strom und/oder Gas beziehen, ohne einen gesonderten Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Wie kann ich meinen Vertrag bei BEV kündigen? Zu den Vertragsmodalitäten zwischen BEV und Ihnen können wir nichts sagen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Verbraucherberatung (z.B. www.vz-nrw.de), die die Problematik BEV erläutern. Im Prinzip ist es jedoch so, dass durch die Insolvenz eine automatisierte An- und Abmeldung über die Stadtwerke gewährleistet ist. Was passiert mit den Zahlungen, die ich an BEV entrichtet habe? Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen zu Ihrem Vertrag und damit verbundener etwaiger Vorauszahlungen bei BEV machen können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Kundenservice bei BEV oder an die Verbraucherberatung. Welche Fristen gelten für den Wechsel zu einem neuen Lieferanten? In der Regel muss zwischen Abschluss eines neuen Liefervertrages und dem Beginn der Belieferung mindestens ein Kalendermonat liegen. Da die Fristen auch durch den Lieferanten bestimmt werden, kann Ihnen nur dieser den genauen Lieferbeginn mitteilen. Der Wechsel in die Stadtwerke Sondertarife hingegen ist problemlos möglich. Hier gilt der neue Vertrag sofort rückwirkend zum Ersatzversorgungsbeginn. Daher empfehlen wir, sich direkt mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.