26. März 2020 Stadtwerke warnen: Betrüger nutzen Corona-Krise aus Durch die Anrufe besorgter Kunden sind die Stadtwerke Willich auf Betrugsversuche aufmerksam gemacht worden. In dieser Woche haben sich besorgte Kunden an die Stadtwerke gewandt und von einer neuen Betrugsmasche berichtet. Dabei erwecken vermeintliche Außendienstmitarbeiter, dass sie Versorgungsleitungen überprüfen würden und fordern überwiegend ältere Bürgerinnen und Bürger auf, ihnen Zutritt zum Haus zu gewähren. Vertriebschef Mario Sagner zeigt sich empört: „Es ist ja schon grundsätzlich verwerflich sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zutritt zu verschaffen. In der aktuellen Situation aber dadurch einen besonders schützenswerten Personenkreis wissentlich zu gefährden, ist schlichtweg perfide.“ In normalen Zeiten bitten die Servicekräfte der Stadtwerke lediglich bei Zählerablesungen darum, Häuser oder Wohnungen unangekündigt betreten zu dürfen. Alle anderen Aktivitäten wie der Austausch von Zählern oder Beratungen zu Hausanschlüssen, werden zuvor angekündigt und mit den Hauseigentümern abgesprochen. Geschäftsführer Albert Lopez bekräftigt: „Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir bis auf weiteres den turnusmäßigen Austausch von Strom-, Gas- und Wasserzählern eingestellt. Ebenso sind keine Zählerableser im Stadtgebiet unterwegs. Bevor Reparaturen oder Erneuerungen von Hausanschlüssen vorgenommen werden, erhalten die Bewohner stets eine schriftliche Information. Auch Beratungen zu neuen Hausanschlüssen finden im Moment ausschließlich telefonisch statt.“ Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de erhalten Verbraucher bei Eingabe des Suchbegriffs „Tipps Haustürgeschäfte“ wertvolle Hinweise, wie man Betrugsfällen an der Haustür vorbeugt. Telefonische Stromwerber Auch melden sich angebliche Stadtwerke-Mitarbeiter vermehrt am Telefon unter dem Vorwand Zählerstände abgleichen zu wollen. Sie erfragen Ablese- und andere persönliche Kundendaten. Mithilfe dieser Kundendaten wird ein neuer Versorgungsvertrag erstellt und den Kunden im Anschluss an das Gespräch zugesandt. Besondere Vorsicht ist bei unterdrückten oder unbekannten Rufnummern, insbesondere Mobilrufnummern, geboten. In diesen Fällen raten die Stadtwerke Willich, sofort aufzulegen, sich die Uhrzeit oder Telefonnummer zu notieren und unter der Rufnummer 02154 – 4703-333 über den Anruf zu informieren. Nach aktueller Rechtsprechung ist ein mündlich am Telefon geschlossener Vertrag genauso gültig wie ein unterschriebener. 14 Tage Widerrufsrecht Doch gelten besondere Regeln für den Verkauf am Telefon. Anrufe ohne Einverständnis zu Werbezwecken sind unzulässig. Möchte eine Firma zu Verkaufszwecken telefonisch Kontakt mit einem Verbraucher aufnehmen, ist dies nur erlaubt, wenn dieser sich vorher ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Kommt ein Vertrag nach einem Telefonat zustande, beträgt das Widerrufsrecht 14 Tage, allerdings erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung über das Widerrufsrecht. Gleiches gilt für schriftliche Vertragsabschlüsse. Bild: Das Foto zeigt Vertriebsleiter Mario Sagner (Quelle: Stadtwerke Willich)