26. April 2024 Aktuelles | Service Betrüger mit verschiedenen Tricks aktiv Es klingelt an der Türe und ein angeblicher Mitarbeiter des Wasserwerks verlangt Zugang zur Wohnung: Ein Wasserrohr an der Straße sei defekt, er müsse die Leitung im Haus absperren. Wer ihn ins Haus lässt, beklagt hinterher zumeist den Verlust von Geld oder Wertgegenständen. Wie können Sie vorbeugen? Wichtig zu wissen: Unsere Monteure verlangen niemals den Zugang zu Wohnungen, wenn eine Hauptwasserleitung auf der Straße defekt ist. Sie klingeln allenfalls, um Sie zu informieren, wie lange das Wasser voraussichtlich nicht fließt. Dabei weisen sie sich – wie bei allen anderen Kontakten auch – immer mit Dienstausweis inklusive Lichtbild aus. Prüfen Sie in Ruhe den Dienstausweis und vergleichen Sie ihn gerne auch mit dem Personalausweis. Alleine das veranlasst Betrüger zumeist zum Rückzug. Wann benötigen die Stadtwerke den Zugang zu Ihrer Wohnung? Erstens beim Wechsel des Zählers: Dafür vereinbaren wir mit Ihnen immer einen festen Termin. Zweitens beim Ablesen der Zähler für die Jahresrechnung: Unsere Ableser kündigen wir über die Presse und auf unserer Webseite stets mit Namen und Foto an. Wenn Sie einen Defekt an Ihrem Hausanschluss oder den Leitungen vor dem Wasserzähler feststellen, ist unser Notdienst unter der Rufnummer 0800 8 101 102 rund um die Uhr für Sie da. Sollte tatsächlich einmal eine Wasserleitung in Ihrer Wohnung defekt sein, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Ein Verzeichnis finden sie hier. Unerwünschte Verträge widerrufen Die zweite Masche, die derzeit häufiger vorkommt, ist der betrügerische Werbeanruf. Sein Ziel ist es, Kundinnen und Kunden mit falschen Informationen abzuwerben. So behauptet jetzt ein Anrufer mit Kölner Nummer, dass der aktuelle Erdgas-Vertrag geändert werden müsse. Er begründet das mit dem Anstieg der Mehrwertsteuer und einer neuen CO2-Steuer. Nur: Ändern sich Preisbestandteile wie Steuern, wird überhaupt kein neuer Tarifvertrag notwendig. Wichtig: Geben Sie niemals Daten rund um Ihren Vertrag, insbesondere Ihre Zählernummer, an Dritte weiter. Passiert es doch einmal und Sie erhalten einen unerwünschten Vertrag, dann können Sie ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen widerrufen. Hier ein entsprechender Musterbrief. Übrigens sind Werbeanrufe ohne Ihre vorherige Einwilligung generell gesetzlich verboten! Unternehmen, die so agieren, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Richtig verhalten bei Werbeanrufen Wir haben einige Hinweise für Sie zusammengestellt, wie Sie sich bei belästigender und betrügerischer Telefonwerbung am besten verhalten. Mehr Identität telefonisch bestätigen lassen Wenn ein Mitarbeitender der Stadtwerke bei Ihnen klingelt, dann können Sie sich seine Identität auch noch einmal telefonisch bestätigen lassen: wochentags zwischen 8 und 17 Uhr unter der Nummer 02154 4702–0; außerhalb dieser Zeiten unter 0800 8 101 102.