Startseite > Service > Förderungen > stw Förderprogramm > Förderbedingungen (Elektroauto) Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Elektroauto) Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Neuanschaffung von reinen Elektroautos. Hierzu zählen auch Vorführwagen und Tageszulassungen, sofern das Autohaus eine Bestätigung ausstellt. Nicht gefördert werden Gebrauchtwagen oder nachträglich umgerüstete Fahrzeuge. Der Förderzuschuss für Elektroautos beträgt einmalig 300 € (inkl. USt). Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen sowie Neukund:innen. Zusätzlich muss eine Wallbox (Ladebox für Elektroautos) entweder über die stw gekauft oder contractet worden sein. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Das Elektroauto muss bis zum Ende des Kalenderjahres im Besitz des:der Antragsteller:in sein, um die Fördersumme zu erhalten. Die Förderung wird pro Antragsteller:in nur einmalig gewährt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag mit Kauf oder Bestellung des Elektrofahrzeugs, spätestens jedoch zwei Monate nach Erstzulassung bei der stw eingereicht wird. Die Förderzusage ist sechs Monate gültig, beginnend ab dem Datum der schriftlichen Zusage. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Abruf, verfällt die Zusage. Als Nachweis für den Erwerb des Elektroautos muss der stw eine Kopie des Fahrzeugscheins sowie eine Rechnung oder Bestellbestätigung vorgelegt werden. Der:die Antragsteller:in muss den von der stw zur Verfügung gestellten Aufkleber auf der Heckklappe des Fahrzeugs anbringen. Falls dies fahrzeugbedingt nicht möglich ist, kann der Aufkleber an einer alternativen Stelle platziert werden. Der:die Antragsteller:in ist verpflichtet, den stw-Aufkleber für 24 Monate auf dem Elektroauto zu belassen. Zudem ist der:die Antragsteller:in verpflichtet, einen Nachweis über die Anbringung des Aufklebers zu erbringen (z. B. durch ein Foto oder eine Vor-Ort-Abnahme). Für Gewerbebetriebe gibt es vergleichbare Lösungen. Über die Förderanträge entscheidet die stw auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.