Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Ladelösung)
- Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Neuanschaffung von Ladelösungen, sofern diese über die stw erworben wurden.
- Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Vorrüstung der Stellplätze, insbesondere die erforderliche Verkabelung. Zudem muss die Backend-Betreuung durch die stw sichergestellt sein.
- Der Förderzuschuss für eine Ladelösung beträgt einmalig 200 € (inkl. USt).
- Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen, sowie Neukund:innen.
- Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw.
- Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Die Ladelösung muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
- Die Förderung wird pro Antragsteller:in nur einmalig gewährt.
- Über die Förderanträge entscheidet die stw auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.