Wasser für Unternehmen

Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten in Willich Trinkwasser in höchster Qualität. Unabhängig davon, ob Sie Wasser als Rohstoff zur Herstellung Ihrer Produkte benötigen, es in Ihrem Betrieb als Hilfsmittel einsetzen oder als Lebensmittel für Ihre Mitarbeitenden:

Die Wasserversorgung Willich GmbH, eine Tochter der Stadtwerke Willich, liefert Trinkwasser zuverlässig und auf gleichbleibend hohem Qualitätsniveau.

Wichtiger Hinweis:

Zum 1. April 2024 steigt der Wasserpreis in Willich. Erfahren Sie auf unserer Informations-Seite, wie sich der neue Wasserpreis zusammensetzt und was die Gründe für diese Anpassung sind.

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Bitte entnehmen Sie die Preise für Trinkwasser der folgenden Tabelle. Grundlage dafür ist die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Gewerbe und NichtwohngebäudeNettoBrutto*
Für 10m³/h (Qn6; Qn3:10)€/Monat14,5015,52
Für 16m³/h (Qn10; Qn3:16) €/Monat21,0522,52
Für 25m³/h (Qn15; Qn3:25) €/Monat25,7527,55
Für 63m³/h (Qn30; Qn3:63) €/Monat32,8035,10
Für 160m³/h (Qn100; Qn3:160) €/Monat56,3060,24

Ist kein Zähler eingebaut, wird der Wasserverbrauch mit 150 m3 pro Jahr je Einheit geschätzt.

*Preise jeweils inkl. Umsatzsteuer (z.Z. 7 %). Die Abrechnung erfolgt im Namen und Auftrag der Wasserversorgung Willich GmbH durch die Stadtwerke Willich GmbH. Der Verbrauchspreis beinhaltet das Wasserentnahmegeld gem. WasEG in Höhe von 0,05 EUR/cbm sowie die gültige Konzessionsabgabe, Steuern und sonstige gesetzliche Abgaben. Der Grundpreis wird auch berechnet, wenn im Verbrauchszeitraum kein Wasser entnommen wird.

Die Verordnungen über die Bedingungen für die Versorgung mit Wasser finde Sie hier:

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzungen:

Die Abwassermenge wird aus dem Frischwasserverbrauch ermittelt. Die Kosten liegen hier bei 3,53 Euro/m3 bezogenem Frischwasser (Stand 05/2023).

Die Abwassergebühren werden durch die Stadtwerke Willich GmbH im Namen und Auftrag der Stadt Willich eingezogen.

Weitere Informationen zur städtischen Gebührenordnung finden Sie hier.

Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@stadt-willich.de-mail.de Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: vps@stadt-willich.de (weitere Hinweise zur rechtsverbindlichen E-Mail unter: https://www.stadt-willich.de/elektronische-kommunikation)

Standrohrvermietung in Willich

Sie benötigen Wasser für eine Baustelle oder für eine Veranstaltung? Mit der Nutzung unserer Standrohre ist dies möglich. Ein Standrohr wird auf einen Hydranten montiert und ermöglicht Ihnen so das Trinkwasser aus dem Wasserversorgungsnetz zu entnehmen.

Mehr Informationen zur Standrohrvermietung

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02154 4702-333

Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr

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