20. März 2023

Die Anschreiben der Stadtwerke zu den Preisbremsen sind unterwegs

  • Die Stadtwerke Willich haben die Anschreiben zu den Preisbremsen verschickt
  • Kundinnen und Kunden erhalten damit die konkreten Berechnungen ihres individuellen Entlastungsbetrags
  • Termin für den März-Abschlag geändert 

In den kommenden Tagen erhalten Kundinnen und Kunden Post von den Stadtwerken mit den individuellen Berechnungen zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Kund:innen entnehmen den Schreiben zum Beispiel die Differenz zwischen dem altem und dem ab Januar 2023 gedeckelten Arbeitspreis; sie erhalten einen Überblick darüber, wie sich ihr Entlastungsbetrag aufs Jahr auswirkt und was das für ihren monatlichen Abschlag bedeutet.

Wäre es nach den Plänen der Regierung gegangen, hätten Verbraucherinnen und Verbraucher bereits zum 1. März informiert werden müssen. Die Stadtwerke Willich hatten ihren Kund:innen über die Presse und auf ihrer Webseite frühzeitig mitgeteilt, dass sich die Zustellung der Anschreiben verschiebt. „Wir arbeiten mit komplexen IT-Systemen. Es ist eine große Herausforderung diese in der Kürze der Zeit auf die Preisbremsen umzustellen“, sagt Aneta Knebel, Leiterin Kundenservice und Vertrieb. Wichtig war den Stadtwerken, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, die korrekte Berechnung der individuellen Entlastungsbeträge und dass Kundinnen und Kunden sie nachvollziehen können.

„Mit etwas Zeitverzug ist es uns gelungen, die zahlreichen Anforderungen zu erfüllen“, sagt Tafil Pufja, Geschäftsführer der Stadtwerke Willich. „Damit werden unsere Kund:innen, die uns vertrauen und Verlässlichkeit von uns erwarten, unmittelbar entlastet.“

Wichtige Informationen für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Willich:

  • Die Preisbremsen greifen bei Kundenverträgen, deren Arbeitspreis je Kilowattstunde bei Strom über 40 Cent, bei Gas über 12 Cent und bei Wärme über 9,5 Cent liegt.
  • Bei Verträgen mit einem Arbeitspreis, der unterhalb des staatlich garantierten Preises liegt, greift die Preisbremse nicht. Kund:innen, die aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke von günstigen Arbeitspreisen profitieren, erhalten daher kein Anschreiben.
  • Spürbar durch die Preisbremse entlastet werden Kund:innen, die einen Grundversorgungsvertrag für Gas haben oder einen Arbeitspreis zahlen, der über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Das gilt auch für Wärmekunden mit einem Arbeitspreis über 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
  • Weitere Entlastung gibt es durch die Strompreisbremse: Der Arbeitspreis ist bei Strom dank der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke günstig; er liegt bei vielen Kunden und Kundinnen nah am staatlichen Referenzpreis.
  • Sind die Stadtwerke durch ein SEPA-Mandat berechtigt, die Abschläge einzuziehen, so erfolgt die Abbuchung des aktuellen Monats einmalig am 22. März.
  • Bei Kund:innen, die trotz Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 ihre Abschlagshöhe noch nicht geändert haben, haben dies die Stadtwerke gemeinsam mit der Berechnung der Preisbremsen vorgenommen. In Einzelfällen können dann die Abschläge trotz Preisbremsen höher ausfallen als bisher.
  • Bei Haushalten, deren Verbräuche zum 31. März abgerechnet werden, werden die Preisbremsen in den Jahresrechnungen ausgewiesen. Diese erhalten sie im Laufe des Monats April.
  • Kundinnen und Kunden, die für ihre Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sie überweisen oder bar zahlen, sollten ihre Beträge an die neuen Abschläge anpassen. Dies ist online über das Service Portal möglich oder per Mail an das Service Team: kundenservice@stm-stw.de
  • Aus technischen Gründen erhalten Haushalte, die sowohl mit Gas als auch Strom beliefert werden und anspruchsberechtigt sind, zwei Anschreiben per Post.

Wie funktionieren die Preisbremsen? Dazu stellen die Stadtwerke Willich auf ihrer Webseite ein FAQ, einen Preisbremsenrechner sowie einen Erklär-Film zur Verfügung: stadtwerke-willich.de/preisbremsen

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