Förderbedingungen für den E-Check

  1. Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Durchführung eines E-Checks zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit in Wohngebäuden.
  2. Der Austausch der Hocheffizienzpumpe muss durch das Stadtwerke-Notdienstteam oder einen von den Stadtwerken Willich beauftragten Fachbetrieb erfolgen.
  3. Der Förderzuschuss für den E-Check beträgt einmalig 150€ (inkl. USt.).
  4. Antragsberechtigt sind alle Energiekundinnen und Energiekunden der stw, bei denen der E-Check für ein privat genutztes Wohngebäude durchgeführt wird.
  5. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der E-Check noch nicht beauftragt oder durchgeführt wurde.
  6. Der Förderantrag ist vor Durchführung des E-Checks bei der stw einzureichen.
  7. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das zur Verfügung stehende Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  8. Als Nachweis für die Durchführung des E-Checks ist der stw eine Rechnung oder Prüfbestätigung des ausführenden Elektrofachbetriebs vorzulegen.
  9. Die Förderung wird pro Antragstellerin bzw. Antragsteller nur einmal gewährt.
  10. Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
  11. Die stw behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern, sofern die Angaben im Förderantrag nicht korrekt sind oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
  12. Über die Förderanträge entscheidet die stw im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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