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Förderbedingungen für Ladelösungen in Tiefgaragen

  1. Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Neuanschaffung von Ladelösungen, sofern diese über die stw erworben wurden.
  2. Für die Gewährung von Fördermitteln ist neben der Vorrüstung der Stellplätze (insbesondere der Verkabelung) die Sicherstellung der Backend-Betreuung durch ein mit der stw verbundenes Unternehmen erforderlich.
  3. Der Förderzuschuss für eine Ladelösung beträgt einmalig 200€ (inkl. USt).
  4. Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die ihren gesamten Energiebedarf über die stw beziehen, sowie Neukund:innen.
  5. Mit Inanspruchnahme der Fördermittel bindet sich der:die Antragsteller:in für 2 Jahre an die Belieferung des kompletten Energiebedarfs durch die stw.
  6. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  7. Die Ladelösung muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
  8. Die Förderung wird pro Antragsteller:in nur einmalig gewährt.
  9. Über die Förderanträge entscheidet die stw auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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