Förderbedingungen für E-Bikes
- Die Stadtwerke Willich (stw) fördern den Neukauf eines E-Bikes zur Unterstützung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität.
- Gefördert werden ausschließlich neue E-Bikes (Pedelecs). Nicht gefördert werden gebrauchte E-Bikes, Leasing- oder Mietmodelle sowie nachträglich motorisierte Fahrräder.
- Der Förderzuschuss für E-Bikes beträgt einmalig 100€ (inkl. USt.).
- Antragsberechtigt sind alle Energiekundinnen und Energiekunden der stw, die das E-Bike für den privaten Gebrauch erwerben.
- Die Förderung wird pro Antragstellerin bzw. Antragsteller nur einmal gewährt.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor oder spätestens kurz nach dem Kauf des E-Bikes bei der stw eingereicht wird.
- Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das zur Verfügung stehende Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Das E-Bike muss sich im Besitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers befinden, um den Förderzuschuss zu erhalten.
- Als Nachweis für den Erwerb des E-Bikes ist der stw eine Kopie der Kaufrechnung vorzulegen.
- Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
- Die stw behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern, sofern die Angaben im Förderantrag nicht korrekt sind oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
- Über die Förderanträge entscheidet die stw im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.