Förderbedingungen für Wärmepumpe
- Gefördert wird die Installation einer neuen monovalenten/monoenergetischen Wärmepumpenanlage zur Wärmeversorgung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich.
- Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder umgesetzt worden sein.
- Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Die Förderung kann nur einmal pro Objekt in Anspruch genommen werden.
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderformular der Stadtwerke Willich. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen sind vollständig einzureichen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Der Einbau einer neuen Wärmeerzeugungsanlage muss durch einen konzessionierten Fachhandwerker erfolgen.
- Das Gebäude liegt innerhalb des Einzugsgebiets Willich.