Gasnetz
Die Stadtwerke Willich GmbH ermöglicht eine diskriminierungsfreie Nutzung Ihrer Gasnetze entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Auf den folgenden Seiten erhalten unsere Stakeholder wie Energielieferanten, Regulierungsbehörden, Installateure und Kommunen alle relevanten Informationen:
Die Entgeltregelungen, die in den Preisblättern der Stadtwerke Willich GmbH enthalten sind, beziehen sich auf den Standardfall für den Transport über ein komplettes Jahr. Netzentgelte für unterbrechbare Verträge oder unterjährige Laufzeiten vereinbaren wir nach Einzelfall.
Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und dem zwischen der Stadt Willich und der Stadtwerke Willich GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag. Die Preise für die Konzessionsabgabe entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt Gas.
Beantragung neuer Netzentgelte:
Entgelte für Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Sobald ein neuer Antrag zur Genehmigung von Netzentgelten gestellt wird, werden wir Sie mit der Veröffentlichung des entsprechenden Preisblattes informieren.
Individuelle Netzentgelte:
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte zu veröffentlichen. Werden individuelle Netzentgelte nach § 20 GasNEV gebildet, sind diese in die Veröffentlichung der Netzentgelte aufzunehmen. Entgelte für Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Die Stadtwerke Willich GmbH hat gem. § 23a EnWG fristgerecht bei der Landesregulierungsbehörde Düsseldorf die Genehmigung der Netzentgelte für ihr Netzgebiet beantragt. Im Zuge der Anreizregulierung (ARegV) gelten die Preise gem. den Veröffentlichungen auf der Basis der jährlich angepaßten Erlösobergrenzen. Individuelle Netzentgelte im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich werden in den jeweils gültigen Preisblättern aufgeführt.
Archiv:
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV) sind die wesentlichen Grundlagen eines neuen Netzzugangsmodells vorgegeben. Das EnWG verpflichtet die Netzbetreiber zur Kooperation in verschiedenen Bereichen des Netzzugangs (§ 20 Abs. 1 b EnWG). Diese Kooperation erfolgt im Rahmen der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“.
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet jeden nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachfolgend sind Verträge und weitere Anforderungen zum Netzzugang gemäß der aktuellen geltenden Kooperationsvereinbarung (KOV) aufgeführt.
Technische Anforderungen für interne Bestellungen gem. §11 u. §20 KoV
§20 Vorhalteleistung im vorgelagerten Verteilnetz mit Netzpartizipationsmodell
Technische Anforderungen für die jeweiligen Netzkopplungspunkte für die interne Bestellung
§22 Technische Anforderungen für die jeweiligen Netzkopplungspunkte
Technische Anforderungen an die Gasbeschaffenheit oder Druckspezifikation
§23 Nichteinhatung von Gasbeschaffenheit oder Druckspezifikation
Die Stadtwerke Willich GmbH bietet keine weiteren Dienstleistungen und sonstigen Hilfsdienste i. S. v. § 21 GasNZV an. Daher werden keine entsprechenden Verträge angeboten. Änderungen der wesentlichen Dienstleistungen den Netzzugang betreffend sind weder durchgeführt worden noch geplant.
Die Stadtwerke Willich GmbH ist ein örtlicher Verteilnetzbetreiber. Das Gasversorgungsnetz ist druckgeregelt, d. h. die Gesellschaft führt keinen aktiven Ausgleich des Energieversorgungsnetzes durch. Sie behält sich die Möglichkeit der Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen vor.
Festlegung des Grundversorgers
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2021 den Grundversorger ermittelt. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Neufeststellung des Grundversorgers zum 01. Juli 2021 ergab, dass die Stadtwerke Willich GmbH die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefern. Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Somit ist die Stadtwerke Willich GmbH für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 Grundversorger im Netzgebiet.
Bedingungen und Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Die Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck zu veröffentlichen.
Die Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas entnehmen Sie der
Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV.
Das Gasversorgungsgebiet der Stadtwerke Willich GmbH beschränkt sich auf das Stadtgebiet der Stadt Willich.
Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers unter nachstehendem Link:
Sie möchten nähere Informationen zu unserem Gasnetzgebiet, wie bspw. die Leitungslänge des Gasnetzes ist oder wie viele Ein- und Ausspeisepunkte es gibt? Solche und andere Strukturmerkmale finden Sie hier.
Monat | Jahr | Energie (kWh) | Volumen (m³) | Brennwert (kWh/m³) |
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01 Januar | 2025 | 11,527 | ||
02 Februar | 2025 | 11,534 | ||
03 März | 2025 | 11,507 | ||
01 Januar | 2024 | 11,479 | ||
02 Februar | 2024 | 11,500 | ||
03 März | 2024 | 11,441 | ||
04 April | 2024 | 11,482 | ||
05 Mai | 2024 | 11,550 | ||
06 Juni | 2024 | 11,507 | ||
07 Juli | 2024 | 11,524 | ||
08 August | 2024 | 11,522 | ||
09 September | 2024 | 11,450 | ||
10 Oktober | 2024 | 11,519 | ||
11 November | 2024 | 11,522 | ||
12 Dezember | 2024 | 11,542 | ||
01 Januar | 2023 | 11,537 | ||
02 Februar | 2023 | 11,526 | ||
03 März | 2023 | 11,513 | ||
04 April | 2023 | 11,516 | ||
05 Mai | 2023 | 11,565 | ||
06 Juni | 2023 | 11,519 | ||
07 Juli | 2023 | 11,516 | ||
08 August | 2023 | 11,538 | ||
09 September | 2023 | 11,574 | ||
10 Oktober | 2023 | 11,503 | ||
11 November | 2023 | 11,475 | ||
12 Dezember | 2023 | 11,473 | ||
06 Juni | 2022 | 7.058.279 | 609.892 | 11,573 |
07 Juli | 2022 | 6.028.275 | 522.925 | 11,528 |
08 August | 2022 | 5.766.386 | 501.643 | 11,495 |
09 September | 2022 | 9.019.567 | 781.185 | 11,546 |
10 Oktober | 2022 | 13.237.909 | 1.144.752 | 11,564 |
11 November | 2022 | 22.868.857 | 1.976.907 | 11,568 |
12 Dezember | 2022 | 11,538 |
Lastprofil | Bezeichnung |
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HK3 | Kochgas |
N14 | Einfamilienhaushaushalt NRW |
N24 | Mehrfamilienhaushalt NRW |
BA4 | Bäckereien |
BD4 | sonst. betr. Dienstleistungen |
BH4 | Beherbergung |
GA4 | Gaststätten |
GB4 | Gartenbau |
HA4 | Einzelhandel, Großhandel |
KO4 | Gebietskörperschaften, Kreditinst./Versicherung, Org. o. Erwerbsw., öffentl. Einrichtungen |
MF4 | haushaltsähnliche Gewerbebetriebe |
MK4 | Metall, KFZ |
PD4 | Papier und Druck |
WA4 | Wäschereien |
zum Stand 31.12.2024 ohne Hausanschlüsse
Druckstufe | Länge | Einheit |
---|---|---|
Hochdruck | 18,20 | km |
Mitteldruck | 147,84 | km |
Niederdruck | 252,21 | km |
Hochdruck | Länge | Einheit |
---|---|---|
Leitungsdurchmesserklasse A | 0,00 | km |
Leitungsdurchmesserklasse B | 0,00 | km |
Leitungsdurchmesserklasse C | 0,00 | km |
Leitungsdurchmesserklasse D | 0,00 | km |
Leitungsdurchmesserklasse E | 0,00 | km |
Leitungsdurchmesserklasse F | 16,20 | km |
Leitungsdurchmesserklasse G | 1,60 | km |
Druckstufe | Anzahl | Einheit |
---|---|---|
Hochdruck | 5 | Stk. |
Mitteldruck | 2.446 | Stk. |
Niederdruck | 8.772 | Stk. |
vorgelagerter Netzbetreiber | nachgelagerter Netzbetreiber |
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Open Grid Europe GmbH Kallenbergstr. 5 45141 Essen DVGW-Netzbetreibernummer: 700476 | Stadtwerke Willich GmbH Brauereistraße 7 47877 Willich DVGW- Netzbetreibernummer: 700299 |
Alle aufgeführten Kopplungspunkte sind dem Marktgebiet NCG L-Gas zugeordnet
Name des Netzkopplungspunktes | Steuerung des vorgelagerten Transportsystems | Eigentümer der vorgelagerten Anschlußleitung | Leitungsnummer | physikalischer Netzkopplungspunkt |
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Willich-Anrath Gartenstraße | Thyssengas GmbH | 100 % Open Grid Europe | 200002012 | Isoliertrennstelle I 1326 |
Willich-Neersen Am Bökel | Thyssengas GmbH | 87,5 % Open Grid Europe 12,5 % Thyssengas GmbH | 004014023 | Isoliertrennstelle I 2926 |
Willich-Neersen An der Landwehr | Thyssengas GmbH | 100 % Open Grid Europe | 004014036 | Isoliertrennstelle I 4697 |
Willich-Schiefbahn Schulzentrum | Open Grid Europe | 100 % Open Grid Europe | 004014035 | Isoliertrennstelle I 1493 |
Willich-Schiefbahn Am Nordkanal | Open Grid Europe | 100 % Open Grid Europe | 004014055 | Isoliertrennstelle I 4480 |
Willich St.-Töniser-Str. | Open Grid Europe | 100 % Open Grid Europe | 004014037 | Isoliertrennstelle I 5619 |
Willich Wekeln | Open Grid Europe | 100 % Thyssengas GmbH | 004014038 | Isoliertrennstelle I 1298 |
Technischer und vertraglicher Minimal- und Maximaldruck an allen Ein- und Ausspeisepunkten im Fernleitungsnetz sowie die Gasflussrichtung
Bezeichnung | Wert | Einheit |
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Minimaldruck | 50 | mbar |
Maximaldruck | 3000 | mbar |
Entnommene Jahresarbeit | 334.164.027,69 | kWh |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen | 1,25172 | MW |
Zeitpunkt des Auftretens der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen | 11.01.2024 | Datum |
Das Gasnetz der Stadtwerke Willich GmbH ist derzeit in Teilnetze unterteilt. Die Stadtwerke Willich GmbH verteilt regional bedingt Gase gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 in der Kategorie L-Gas und H-Gas. Die Umstellung auf H-Gas erfolgte in den Stadtteilen Willich und Schiefbahn am 01. Juni 2022. Für die verbleibenden Stadtteile Neersen und Anrath sind die Schaltzeitpunkte 04. April 2023 bzw. 05. September 2023 vorgesehen. Der bilanzielle Stichtag liegt jeweils auf dem ersten Tag des Monats, in dem die technische Umstellung erfolgt .
Betreiber von örtlichen Verteilernetzen haben für Transportanfragen standardisierte Formulare in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, die von ihren Internetseiten heruntergeladen werden können.
Die Aktualisierung und Veröffentlichung der Strukturmerkmale des Gasnetzes erfolgen gemäß gesetzlicher Bestimmungen.
Hinweis: Stadtwerke Willich GmbH ist zur Zeit kein Wiederverkäufer für Gas.