Förderbedingungen für E-Bikes

  1. Die Stadtwerke Willich (stw) fördern den Neukauf eines E-Bikes zur Unterstützung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität.
  2. Gefördert werden ausschließlich neue E-Bikes (Pedelecs). Nicht gefördert werden gebrauchte E-Bikes, Leasing- oder Mietmodelle sowie nachträglich motorisierte Fahrräder.
  3. Der Förderzuschuss für E-Bikes beträgt einmalig 100€ (inkl. USt.).
  4. Antragsberechtigt sind alle Energiekundinnen und Energiekunden der stw, die das E-Bike für den privaten Gebrauch erwerben.
  5. Die Förderung wird pro Antragstellerin bzw. Antragsteller nur einmal gewährt.
  6. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor oder spätestens kurz nach dem Kauf des E-Bikes bei der stw eingereicht wird.
  7. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das zur Verfügung stehende Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  8. Das E-Bike muss sich im Besitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers befinden, um den Förderzuschuss zu erhalten.
  9. Als Nachweis für den Erwerb des E-Bikes ist der stw eine Kopie der Kaufrechnung vorzulegen.
  10. Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
  11. Die stw behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern, sofern die Angaben im Förderantrag nicht korrekt sind oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
  12. Über die Förderanträge entscheidet die stw im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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