Förderbedingungen für den E-Check
- Die Stadtwerke Willich (stw) fördern die Durchführung eines E-Checks zur Erhöhung der elektrischen Sicherheit in Wohngebäuden.
- Der Austausch der Hocheffizienzpumpe muss durch das Stadtwerke-Notdienstteam oder einen von den Stadtwerken Willich beauftragten Fachbetrieb erfolgen.
- Der Förderzuschuss für den E-Check beträgt einmalig 150€ (inkl. USt.).
- Antragsberechtigt sind alle Energiekundinnen und Energiekunden der stw, bei denen der E-Check für ein privat genutztes Wohngebäude durchgeführt wird.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass der E-Check noch nicht beauftragt oder durchgeführt wurde.
- Der Förderantrag ist vor Durchführung des E-Checks bei der stw einzureichen.
- Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das zur Verfügung stehende Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Als Nachweis für die Durchführung des E-Checks ist der stw eine Rechnung oder Prüfbestätigung des ausführenden Elektrofachbetriebs vorzulegen.
- Die Förderung wird pro Antragstellerin bzw. Antragsteller nur einmal gewährt.
- Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
- Die stw behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern, sofern die Angaben im Förderantrag nicht korrekt sind oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden.
- Über die Förderanträge entscheidet die stw im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.