Richtlinien des Förderprogramms 2025 (Contracting / „heizung-komfort“)
- Die Stadtwerke Willich (stw) fördern den Einbau einer modernen Wärmeerzeugungsanlage in Form einer Hybridheizung (Kombination Gasheizung und Wärmepumpe) ab 50 kW Leistung im Rahmen eines heizung-komfort-Vertragsabschlusses.
- Die Förderung beträgt für den Einbau der Wärmeerzeugungsanlage bis zu 1.000 € (inkl. USt).
- Antragsberechtigt sind alle Energiekund:innen, die mit Wärme über eine Wärmeanlage der stw versorgt werden, sowie Neukund:innen.
- Der Zeitraum der Förderung läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor dem Einbau der Wärmeerzeugungsanlage formlos bei der stw gestellt wurde. Die Förderzusage ist 3 Monate gültig, beginnend mit dem Datum der Zusage. Erfolgt bis dahin kein Abruf bei der stw, verfällt die Zusage.
- Die Anlage muss bis zum Ende des Kalenderjahres eingebaut sein, um die Fördersumme zu erhalten.
- Die Förderung gilt für Bestandsgebäude (Ein- oder Mehrfamilienhaus) sowie Neubauten.
- Der Einbau einer neuen Wärmeerzeugungsanlage muss durch einen konzessionierten Fachhandwerker:in erfolgen.
- Je Objekt wird maximal eine Wärmeerzeugungsanlage innerhalb von 2 Jahren gefördert.
- Das Gebäude muss sich innerhalb des Einzugsgebiets Willich befinden.
- Über die Förderanträge entscheidet die stw auf Grundlage dieser Richtlinien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.