Gesperrter Stromzähler - Person vor Verteilerkasten
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Ein gesperrter Energiezähler

Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Ein gesperrter Zähler ist ärgerlich, es wird aber nie grundlos und ohne Ankündigung gesperrt.

Eine Sperrung von Energiezählern kann zwei Gründe haben.

  1. Sie haben vergessen, den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden  -> bitte holen Sie dies nach
  2. Sie sind mit Ihren Zahlungen an die Stadtwerke Willich in Rückstand geraten  -> bitte prüfen Sie die offenen Beträge und Fälligkeiten  

Ist eine Sperrung einmal beauftragt, fallen immer Gebühren für Sie an. Handeln Sie deshalb rechtzeitig damit wir die Sperrung Ihres Zählers nicht beauftragen müssen.

Was können Sie tun, damit die Sperrung wieder aufgehoben wird?

  1. Der offene Rechnungsbetrag UND die angefallenden Sperr- und Entsperrgebühren müssen vollständig gezahlt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Den gesamten Betrag und auch Ihre Kundennummer entnehmen Sie Ihrem Schreiben. 
  2. Erstellen Sie einen Zahlungsbeleg der nachweist, das Sie die gesamten offenen Forderungen ohne Widerrufsmöglichkeit beglichen haben.
  3. Lassen Sie uns den Zahlungsbeleg zukommen. Erst dann wird die Entsperrung des Zähler veranlasst. Legen Sie den Beleg entweder im Service Center vor oder senden Sie uns diesen per E-Mail an debitoren@stm-stw.de.

Unsere Antworten auf häufige Fragen

1. Sie können den vollständigen Betrag überweisen:

Kontoinhaber: Stadtwerke Willich GmbH
Bank: Volksbank Mönchengladbach eG
IBAN: DE69 3106 0517 3270 8900 15
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer!!!

Beleg: Ausführungsbestätigung ohne Widerrufsmöglichkeit


2. Sie können den vollständigen Betrag am Kassenautomaten einzahlen:

Sie haben die Möglichkeit bar zu zahlen oder per EC-Karte.

Brauereistraße 7
47877 Willich
Mo. – So. 7 – 20 Uhr

Beleg: Einzahlungsbelege unseres Kassenautomaten (EC-Zahlung oder Barzahlung)

Sobald Sie nachweisen können das Sie alle ausstehenden Forderungen gezahlt haben oder wenn eine Sondervereinbarung (Ratenzahlung) getroffen wurde beauftragen wir den Netzbetreiber die Sperrung des Zählers aufzuheben.

Ein Stromzähler wird in der Regel am nächsten Werktag (Mo. – Fr.) durch das Fachpersonal des Netzbetreibers entsperrt, so dass sie wieder wie gewohnt Strom beziehen können.

Wird ein Gas- oder Wasserzähler wieder in Betrieb genommen, ist es möglich, dass dieser technisch überprüft werden muss. Somit kann es hier im Einzelfall 2 – 3 Werktage dauern.

Die Sperrung und Entsperrung über den Netzbetreiber enthält verschiedene Kostenpunkte. Bereits ab dem Moment, wo die Sperrung beim Netzbetreiber beauftragt wird, fallen Kosten für Sie an.

Eine aktuelle Kostenaufstellung entnehmen Sie dem Preisblatt.

Preisblatt Zählersperrung (PDF)

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Ihr Kontakt zu uns

02154 4702-333

Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr

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Sie möchten eine Störung melden?

0800 8 101 102

rund um die Uhr - gebührenfrei