Umzug melden - Stadtwerke Willich: Ihre Energie begleitet Sie ins neue Zuhause

Umzug geplant? Melden Sie Ihre Energieversorgung online um!

Ein Umzug ist aufregend genug. Wir sorgen dafür, dass Sie reibungslos weiter mit Energie versorgt sind. Mit unserem Online-Umzugsservice melden Sie Ihren Umzug schnell und unkompliziert – rund um die Uhr. So vermeiden Sie unnötige Kosten und behalten den Überblick. Egal ob Sie in Willich bleiben oder neu herziehen: Wir kümmern uns darum, dass alles passt – vom Zählerstand bis zur Schlussrechnung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Einfach online ummelden – jederzeit, bequem von zu Hause
  • Persönlicher Service – per Telefon, E-Mail oder vor Ort im Service Center
  • Verlässliche Abwicklung – wir kümmern uns um die fristgerechte Vertragsumstellung

Neues Gesetz zum Anbieterwechsel – das müssen Sie jetzt wissen

Ab 6. Juni 2025 tritt eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, den Stromversorger innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn Sie keinen Stromvertrag mit einer festen Laufzeit abgeschlossen haben. Haben Sie einen solchen Vertrag, gilt weiterhin die vereinbarte Kündigungsfrist – es sei denn, Sie ziehen um. Dann bringt die neue Regelung Fristen mit sich,  die Sie beachten sollten. Denn rückwirkende An- und Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Eine frühzeitige Mitteilung an uns stellt sicher, dass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

Die neuen Regelungen

  • Wir setzen diese neue Regelung ab 6. Juni 2025 auch beim Wechsel von Gasverträgen um.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen
  • Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Regelung, dass keine rückwirkende Bearbeitung Ihres Umzugs mehr möglich ist
  • Informieren Sie uns bitte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug
  • Die neue Regelung bezieht sich nur auf die elektronische und prozessuale Abwicklung zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Messstellenbetreiber – also den Informationsaustausch. Ein neuer Energieanbieter kann einem Kunden im System innerhalb eines Tages zugeordnet werden
  • Zähler und alle technischen Einrichtungen bleiben gleich. Der Strom kommt physisch aus demselben Netz wie vorher – nur der Anbieter, mit dem man den Vertrag hat, ist neu.

So gelingt Ihr Umzug – in 3 einfachen Schritten

Mann wird telefonisch zu PV-Anlagen beraten

1. Umzug frühzeitig melden

Melden Sie Ihren Umzug am besten 6 Wochen im Voraus, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug – online, telefonisch oder persönlich.

Tipp: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b EnWG) nutzen möchten, muss die Kündigung ebenfalls mindestens 6 Wochen vor dem Auszug erfolgen.

2. Zählerstände & MaLo-ID bereithalten

Notieren Sie am Umzugstag die Zählerstände beider Adressen und übermitteln Sie diese schnellstmöglich. Wenn Sie Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID) kennen, helfen Sie uns, den Wechsel noch schneller zu bearbeiten. Sie finden die Nummer auf Ihrer Jahresabrechnung.

Mann am Laptop prüft online seinen Energievertrag

3. Vertrag prüfen & Versorgung sichern

Wir prüfen automatisch, ob Ihr aktueller Vertrag auch an Ihrer neuen Adresse gilt. Wenn nicht, erhalten Sie ein passendes Angebot. Nach dem Umzug bekommen Sie eine Schlussrechnung für Ihre alte Lieferstelle und eine
Vertragsbestätigung mit einer Abschlagsmitteilung für Ihre neue Lieferstelle

In 90 Sekunden gut informiert – so klappt der Umzug

Unsere Services rund um Ihren Umzug

Umzug innerhalb von Willich melden

Sie ziehen innerhalb von Willich um? Dann teilen Sie uns Ihre neue Adresse und die Zählerstände mit, damit wir Ihre Energieversorgung entsprechend anpassen können.

Einzug in Willich mitteilen

Sie sind neu in Willich? Herzlich willkommen! Melden Sie Ihren Einzug und Ihre Zählerstände bequem online.

Auszug mitteilen

Sie verlassen Willich? Teilen Sie uns Ihren Auszug und die Zählerstände mit, damit wir Ihre Energieversorgung ordnungsgemäß beenden können.

Fragen und Antworten zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

  • Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen einen neuen Energieanbieter wählt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
  • An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels fallen ebenfalls unter die neue Regelung ab 6. Juni 2025.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass Stromlieferanten Verbraucherinnen und Verbrauchern ab dem 6. Juni 2025 einen Wechsel zu einem neuen Anbieter innerhalb von 24 Stunden ermöglichen müssen. Das beschleunigt den Wechselprozess erheblich und macht Verbraucherinnen und Verbraucher flexibler.

Wichtig: Die Wechselfrist von 14 Tagen beim Grundversorgungstarif sowie die Kündigungsfristen bei Laufzeitverträgen bleiben bestehen. Auch künftig gilt: Ein schneller Wechsel ist nur möglich, wenn dem keine vertraglich festgelegte Laufzeit oder Kündigungsfrist entgegensteht.

  • Melden Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich – idealerweise, sobald Ihr neuer Mietvertrag unterschrieben, die Kündigung Ihres bisherigen Mietvertrags bestätigt oder erfolgt ist – mindestens aber 14 Tage vor der geplanten Schlüsselübergabe.
  • Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Liefervertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.
  • Wenn Sie innerhalb von Willich umziehen, bleibt Ihr Tarif unverändert. Wenn Sie mit uns einen Laufzeittarif (zum Beispiel für 12 Monate) abgeschlossen haben, gelten nach wie vor die mit uns vereinbarte Lieferzeit und Kündigungsfrist

In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gem. § 41b, Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG). Allerdings muss eine Kündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels mindestens sechs Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen.

Wenn Sie uns Ihren Auszug nicht rechtzeitig mitteilen, besteht das Risiko, dass die neue Mieterin oder der neue Eigentümer Energie über Ihren Vertrag bezieht. Dafür tragen Sie die Kosten, denn ohne Abmeldung bleiben die Anschlüsse auf Ihren Namen registriert.

Ihre Zählerstände übermitteln Sie uns am besten am Tag der Schlüsselübergabe.

Wenn Sie den Einzug nicht rechtzeitig melden, kann Ihr gewünschter Energieversorger Sie möglicherweise nicht fristgerecht beliefern. Sie erhalten Energie dann vorübergehend vom zuständigen Grundversorger, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Persönliche Daten (Name, Geburtstag, Kontaktdaten)
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Vollständige Zählernummer
  • Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern zu vereinfachen. Sie kennzeichnet eindeutig jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen die MaLo-ID für den Lieferantenwechsel. Sie finden die Nummer in Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Regelungen nur für Strom beschlossen. Wir erwarten eine entsprechende Gesetzgebung auch für Erdgas und wenden die neuen Regelungen ab 6. Juni 2025 daher auch für Gasverträge an.

Ihr Kontakt zu uns

02154 4702-333

Mo. – Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr

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Sie möchten eine Störung melden?

0800 8 101 102

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