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Wir versorgen Sie zuverlässig mit Strom

Strom ist ein Grundbedürfnis. Daher erhält jeder deutsche Haushalt und somit auch jeder Haushalt in Willich immer sofort, lückenlos und zuverlässig Strom über die sogenannte Ersatz- und Grundversorgung.

Strom aus der Ersatz- und Grundversorgung, was bedeutet das?

Keine Sorge, das hört sich komplizierter an als es ist. Wenn Sie z.B. Ihren Stromzähler bei uns anmelden ohne einen gesonderten Vertrag mit uns abzuschließen, oder aber Ihr aktueller Stromlieferant die Stromlieferung plötzlich einstellt, erhalten Sie in den ersten drei Monaten automatisch den Stromersatzversorgungstarif. Die Ersatzversorgung unterliegt keiner Kündigungsfrist und die Preise entsprechen immer dem aktuell gültigen Grundversorgungstarif. Sobald Sie in die Ersatz- und Grundversorgung fallen, werden Sie von uns schriftlich informiert zu welchen Konditionen Sie Strom beziehen.

Die Kosten für die Ersatz- und Grundversorgung sind in der Regel höher und können sich öfter ändern als in anderen Stromtarifen. Das liegt unter anderem an der großen Flexibilität des Tarifs. Turbulenzen und Preissteigerungen am Energiemarkt, wirken sich unmittelbar auf die Preise aus.

Sie möchten einen preisstabilen und günstigeren Stromvertrag?

Sie können als Bestandskunde jederzeit online in unserem Service Portal überprüfen, ob wir Ihnen aktuell einen attraktiveren Stromtarif anbieten können. Einfach anmelden, Tarif prüfen, wechseln, fertig.

Falls Sie noch kein Kunde der Stadtwerke sind, finden Sie bei uns genau den Tarif, der zu Ihnen passt. Entscheiden Sie selbst, was aus Ihrer Steckdose kommt und prüfen Sie in unserem Tarifrechner, welcher Tarif auf Ihre Bedürfnisse zutrifft. 

Unsere Ersatz- und Grundversorgungstarife

Ersatzversorgung

  • Einfach und zuverlässig
  • Besonders flexibel
  • Gültig ab 01.03.2024

Verbrauchspreis: 37,39 Cent/kWh
Grundpreis:9,19 Euro/Monat
(110,24 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.03.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:2 Wochen
Zahlungsweise: monatlich

Tarifinformationen

  • Einfach und zuverlässig
  • Besonders flexibel
  • Gültig ab 01.03.2024

Verbrauchspreis: 37,39 Cent/kWh
Grundpreis:9,20 Euro/Monat
(110,24 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.03.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:2 Wochen
Zahlungsweise: monatlich

Tarifinformationen

  • Einfach und zuverlässig
  • Besonders flexibel
  • Gültig ab 01.03.2024

Verbrauchspreis: 30,11 Cent/kWh
Grundpreis:12,76 Euro/Monat
(153,08 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.03.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:2 Wochen
Zahlungsweise: monatlich

Preise für SP1 Anlagen

  • Einfach und zuverlässig
  • Besonders flexibel
  • Gültig ab 01.03.2024

Verbrauchspreis (HT): 37,39 Cent/kWh
Verbrauchspreis (NT): 30,11 Cent/kWh
Grundpreis:12,76 Euro/Monat
(153,08 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.03.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:2 Wochen
Zahlungsweise: monatlich

Preise für SP2 Anlagen

  • Einfach und zuverlässig
  • Besonders flexibel
  • Gültig ab 01.03.2024

Verbrauchspreis (HT): 37,39 Cent/kWh
Verbrauchspreis (NT): 30,11 Cent/kWh
Grundpreis:12,76 Euro/Monat
(153,08 Euro/Jahr)

Verbrauchsbereich:bis 100.000 kWh/Jahr
Preisgarantie:keine
Tarifgültigkeit:ab 01.03.2024
Laufzeit:keine
Kündigungsfrist:2 Wochen
Zahlungsweise: monatlich

Es handelt sich bei den hier angegebenen Preisen um gerundete Werte. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es zu leichten Abweichungen im Nachkommastellenbereich kommen. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19% Umsatzsteuer.

Im Entgelt gemäß Nr. 1 + 2 ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Sie beträgt 2,05 Ct/kWh. Die Strompreise beinhalten die Belastungen aus dem KWK-Gesetz, Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle, Aufschlag zur Entschädigung drohender Netzinstabilität nach § 18 AbLaV Abs. 1 und die jeweils genehmigten Netzentgelte.

Grundlage für Grund- und Ersatzversorgung ist die Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Fragen und Antworten rund um die Ersatz- und Grundversorgung

Die Ersatz- und Grundversorgung in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Haushalt Erdgas und Strom erhält. Zuständig für die Ersatz- und Grundversorgung ist das Energieunternehmen im jeweiligen Netzgebiet, das die meisten Haushaltskunden beliefert. Im Stadtgebiet von Willich sind das die Stadtwerke Willich.   

  • Sie erhalten von den Stadtwerken Willich automatisch übergangsweise die Ersatzversorgung, wenn Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten nicht mehr beliefert werden können – etwa, weil er insolvent ist. Dann können Sie sicher sein, dass die Stadtwerke Willich für maximal drei Monate einspringen und Sie zuverlässig mit Gas oder Strom beliefern.   
  • Nach diesem Zeitraum wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.  
  • Sie können die Ersatzversorgung jederzeit kündigen.
  • In der Ersatzversorgung dürfen die Preise zum ersten und fünfzehnten eines Monats angepasst werden, und zwar mit direkter Wirkung.  
  • Auf unserer Internetseite veröffentlichen wir die Preise der Ersatzversorgung aus den letzten sechs Monaten. 
  • Die aktuell gültigen Preise für die Ersatzversorgung mit Gas finden Sie hier
  • Die aktuell gültigen Preise für die Ersatzversorgung mit Strom finden Sie hier.
  • Auf die Grundversorgung haben alle Haushalte im Versorgungsgebiet einen gesetzlich geregelten Anspruch. Sie ist die Energielieferung durch den Grundversorger in der Niederspannung (Strom) beziehungsweise im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.  
  • Sie erhalten von den Stadtwerken Willich automatisch die Grundversorgung, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder vor Ihrem Einzug noch keinen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben.
  • Ein Energieliefervertrag in der Grundversorgung kommt automatisch zustande, etwa wenn Sie in Ihrem neuen Zuhause das Licht einschalten (sogenanntes konkludentes Verhalten).  
  • Wenn Sie nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.  
  • Die aktuell gültigen Preise für die Grundversorgung mit Gas finden Sie hier.  
  • Die aktuell gültigen Preise für die Grundversorgung mit Strom finden Sie hier
  • Wenn Sie bis zu sechs Wochen nach Ihrem Einzug in Ihre Wohnung oder Ihr Haus keinen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen geschlossen haben, werden Sie automatisch mit Ihrem Verbrauch zur Grundversorgung angemeldet. Es kommt also ein Vertrag mit den Stadtwerken Willich als Grundversorger zustande. 
  • Den Strom erhalten Sie dann zu den Konditionen des Tarifs Grundversorgung. Wir informieren Sie mit einem Anschreiben über die Kosten, die Sie immer auch online finden.

Der Energieanbieter, der die meisten Haushalte in einem lokalen oder regionalen Netzgebiet beliefert, ist für die Grundversorgung zuständig. Das hat der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt.

Zum Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Willich gehören Alt-Willich, Schiefbahn, Neersen und Anrath.

Grundsätzlich sind wir als lokaler Grundversorger verpflichtet, jeden Haushalt mit Strom oder Gas zu beliefern. Kündigen dürfen wir dann, wenn jemand sich schuldhaft verhält, also beispielsweise die Gasrechnung nicht zahlt oder den Zähler manipuliert.

  • Das wichtigste Ziel unserer Beschaffung ist es, alle unsere Kund:innen sicher mit Energie zu versorgen, unabhängig davon, welchen Tarif sie haben.  
  • Dafür müssen wir seit Frühjahr 2022 viel höhere Preise in Kauf nehmen als jemals in der Vergangenheit.  
  • Wir sind optimistisch, dass es uns trotz der enormen Preissprünge an den Energiemärkten gelingt, auch künftig die absehbar benötigten Energiemengen vorzuhalten.

Bitte zögern Sie nicht und wenden Sie sich frühzeitig an uns. Es ist uns wichtig, Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite zu stehen und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.   

Beispielsweise können Sie mit einer sogenannten Abwendungsvereinbarung offene Rechnungsbeträge in Raten begleichen.  

So schließen Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns:    

  • Wir nehmen Kundinnen und Kunden in die Ersatzversorgung auf, wenn ihr bisheriger Versorger Insolvenz anmelden oder eine sogenannte Bilanzkreisschließung vornehmen muss.  
  • Diese Kund:innen bleiben für drei Monate in der Ersatzversorgung und wechseln anschließend automatisch in die Grundversorgung.  
  • Alle anderen Kund:innen können jederzeit aus der Ersatzversorgung in ein anderes Produkt  oder in die gesetzlich garantierte Grundversorgung wechseln.

Sie erhalten automatisch nach drei Monaten in der Ersatzversorgung die Grundversorgung oder ein Produktangebot. 

Wir empfehlen Ihnen, sich zuerst zu informieren, ob unser aktueller Laufzeittarif für Sie in Frage kommt.

Entscheiden Sie sich für einen anderen Anbieter, dann lassen Sie die Kündigung bitte durch ihn vornehmen. So erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über Ihren Anbieterwechsel. 

Sobald Sie bei uns Ihren Grundversorgungstarif gekündigt und wir Ihnen die Kündigung bestätigt haben, erhält der zuständige Netzbetreiber eine Information über den Anbieterwechsel. Ist dann noch kein neuer Lieferant für Ihre Lieferstelle beim Netzbetreiber vermerkt, sind wir als Grundversorger aus gesetzlichen Gründen verpflichtet, Sie zu beliefern.

Das heißt, der Netzbetreiber sendet uns eine Information, dass wir Sie mit Energie versorgen sollen. So kann es sein, dass Sie an einem Tag von uns zweimal Post erhalten – ein Schreiben, in dem wir Ihnen die Kündigung bestätigen und ein Schreiben, in dem wir Sie erneut als Ihr Grundversorger willkommen heißen.

Übernimmt aber Ihr neuer Lieferant Ihre Kündigung für Sie, erhält der Netzbetreiber automatisch die Information über den Anbieterwechsel. Sie erhalten von uns lediglich die Kündigungsbestätigung und von Ihrem neuen Energie-Lieferanten die Vertragsbestätigung.

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02154 4702-333

Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr

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