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Strom für Willich – regional, fair & nachhaltig

Als kommunaler Energieversorger beliefern wir Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen zuverlässig mit Strom – transparent, nachhaltig und zu fairen Preisen.

Finden Sie in wenigen Klicks den passenden Stromtarif für Ihr Zuhause: Einfach Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen direkt das passende Angebot. Ob Ökostrom, klassischer Tarif oder Grundversorgung: Bei uns sind Sie zuverlässig versorgt.

Damit Sie sich auf stabile Strompreise verlassen können, setzen wir auf langfristige Planung, Verlässlichkeit und regionale Verantwortung. Als kommunaler Anbieter investieren wir unsere Einnahmen in lokale Infrastruktur und Klimaschutzprojekte vor Ort. Mehr Informationen zur Herkunft unseres Stroms finden Sie hier.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Regional & persönlich vor Ort
  • Faire & transparente Preispolitik
  • In wenigen Sekunden zum passenden Tarif

Unsere Stromprodukte

Unser Engagement in der Region

Als kommunales Unternehmen sind wir fest in Willich verwurzelt. Wir unterstützen Vereine, Initiativen und soziale Projekte – vom Sportsponsoring bis zu Kulturveranstaltungen.

So geben wir ein Stück der Energie, die wir von Ihnen erhalten, direkt an die Gemeinschaft zurück.

Mehr erfahren

Fünf junge Frauen in Fußballtrikots jubeln gemeinsam auf dem Spielfeld – Symbolbild für das regionale Sponsoring der Stadtwerke Willich
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und prüft gemeinsam Stromunterlagen am Laptop – Symbolbild für transparente und faire Strompreise

Strompreise im Überblick

Erfahren Sie, wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt und was ihn beeinflusst – von Netzgebühren bis Energiebeschaffung.
So verstehen Sie nicht nur Ihre Rechnung besser, sondern erkennen auch Sparansätze.

Mehr zu unseren Strompreisen

Verstehen, optimieren, sparen: unser Rechnungserklärer 

Wir möchten es Ihnen leicht machen, Ihre Energierechnungen zu verstehen – Grundlage dafür, den eigenen Verbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen. In unserem Rechnungserklärer finden Sie alle Infos zu Rechnungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser sowie wertvolle Tipps zum Energiesparen. Kurze Clips bringen komplexe Energiethemen auf den Punkt, und ein Glossar erklärt Fachbegriffe der Energiewelt. 

Mehr Informationen hier

Wir helfen bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Gründe für finanzielle Engpässe sind vielfältig. Und die Sorgen groß, wenn die Gas- oder Stromrechnung nicht bezahlt werden kann. Auch in einer derartigen Situation stehen Ihnen die Stadtwerke Willich als Partner zur Seite. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Hier finden Sie Hilfe

Fragen und Antworten rund um Ihren Stromtarif

Stromversorgung

  • Wir beschaffen die für unsere Kundinnen und Kunden nötigen Mengen an Strom lange im Voraus. So stellen wir sicher, dass die Daseinsvorsorge für die von uns belieferten Haushalte auch in schwierigen Zeiten gewährleistet ist. Die Insolvenz vieler Discount-Anbieter hat gezeigt, dass ein kurzfristiger Einkauf in Kombination mit Spekulationen auf sinkende Preise die Daseinsvorsorge gefährdet. So funktioniert die Strombeschaffung: hier geht´s zu unserem Erklärfilm
  • Als lokaler Grundversorger sind wir verpflichtet, jeden Haushalt unseres Versorgungsgebiets mit Energie zu beliefern – auch diejenigen, deren Anbieter insolvent geht. Wir beobachten das Marktgeschehen daher sehr sorgfältig, um rechtzeitig die nötigen Energiemengen zu sichern. Außerdem tauschen wir uns intensiv mit den Betreibern von Netzen und Speichern, mit Händlern und Vertrieben aus. Alle Akteure sind sich ihrer Verantwortung bewusst und tragen zur Versorgungssicherheit bei. 

Grundpreis pro Monat + Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Verbrauchspreis) = Gesamtpreis

Die Stromkosten ergeben sich aus den verbrauchten Kilowattstunden, die mit dem sogenannten Arbeitspreis multipliziert werden. Addiert wird ein zweiter, verbrauchsunabhängiger Preisbestandteil, der sogenannte Grundpreis. 

Der Strompreis besteht aus drei Teilen: 

  1. Steuern, Abgaben und Umlagen werden vom Staat erhoben. Darauf haben Energieversorger keinen Einfluss. 
  2. Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb sind Kosten für die Netzinfrastruktur. Sie werden auf die Netznutzer und damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt.
  3. Beschaffung und Vertrieb: Dieser Teil des Strompreises wird vom Stromlieferanten festgelegt. 

Unser Ökostrom entspricht aktuell den Qualitätskriterien des ok-power-Siegels:

  • Gemäß dem Kriterium der Neuanlagenförderung wird die Energiewende unterstützt, indem der Ausbau der erneuerbaren Kraftwerke beschleunigt und mindestens ein Drittel der verkauften Strommenge in neu gebauten Kraftwerken erzeugt wird.

Der Anbieter ist nicht an Atomkraft-, Braunkohle- sowie neuen Steinkohlekraftwerken beteiligt.

  • Private Kundinnen und Kunden erhalten von uns die Jahresrechnung für Strom, die wir einmal jährlich zum Stichtag 31. März erstellen, mit der Post im April/Mai.  
  • Wenn Sie bei uns Strom und Gas beziehen, wird die Jahresrechnung zum 30. September des Jahres erstellt. Sie erhalten sie dann im Oktober/November mit der Post. 
  • Sie möchten Ihre Jahresrechnung per Mail erhalten? Einfach eine kurze Nachricht an kundenservice@stm-stw.de senden und wir stellen entsprechend um.
  • Auf Ihrem Stromzähler (häufig in einem grauen oder schwarzen Gehäuse verbaut) befindet sich ein Zählwerk. Je nach Zählermodell wird der Zählerstand über ein Rollen-Zählwerk oder eine digitale Anzeige dargestellt. 
  • Notieren Sie die Zahlen im schwarzen Bereich des Zählwerks von links nach rechts bis zum Komma, inklusive der Nullen, jedoch ohne die Stellen nach dem Komma. Diese Zahlen geben die Kilowattstunden an. 
  • Bitte beachten Sie: Fernwärmezähler werden mit den Stellen nach dem Komma abgelesen. Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Sie richtig ablesen, können Sie uns gerne ein Foto von Ihrem Zähler mailen (kundenservice@stm-stw.de). 
  • Wichtig zu wissen: Ihr Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an. Ein Zähler wird nie zurückgesetzt. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Strom Sie in den letzten zwölf Monaten verbraucht haben, vergleichen Sie bitte den aktuellen Zählerstand mit dem Stand vor einem Jahr. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. 
  • Energieversorger benötigen regelmäßig die tatsächlichen Zählerstände, um klar und nachvollziehbar abrechnen zu können. 
  • Fällt beispielsweise eine Umlage weg, ändert sich die Höhe einer Abgabe oder eines Steuersatzes, dann sind das Stichtage, an denen wir den konkreten Verbrauch in der Berechnung berücksichtigen.  
  • Liegt zu diesen Stichtagen kein von Ihnen abgelesener Zählerstand vor, dann ermitteln wir ihn rechnerisch. 
  • Die Differenz zwischen abgelesenen und geschätzten Werten ist zumeist sehr gering. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer beispielsweise fällt sie kaum ins Gewicht.
  • In Ihrer Rechnung ist stets vermerkt, wenn Zählerstände rechnerisch ermittelt worden sind.  
  • Die rechnerische Ermittlung des Verbrauchs ist gesetzlich klar geregelt.  
  • Nicht nur der Energieversorger, auch der Netzbetreiber ist berechtigt, Zählerstände zu schätzen. Er tut dies beispielsweise, wenn er Netznutzungsentgelte gegenüber Ihrem Energieanbieter berechnet.

Ein Stromausfall kommt hierzulande sehr selten vor. Wichtig ist, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren. Rufen Sie nicht die Feuerwehr oder die Polizei, denn ein Stromausfall ist kein Notfall. 

  • Sorgen Sie zunächst für Licht: Taschenlampe, die Taschenlampen-Funktion Ihres Smartphones, eine Kerze helfen Ihnen, sich zu orientieren.  
  • Sollte es nur in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus dunkel sein, prüfen Sie den Sicherungskasten. Sollte ein Schalter nach unten gekippt sein, schieben Sie ihn wieder nach oben. Springt er erneut zurück, dann schalten Sie alle elektronischen Geräte aus. Indem Sie anschließend ein Gerät nach dem anderen anschalten, finden Sie heraus, welches Gerät den Stromausfall in Ihrem Zuhause verursacht hat. 
  • Bei einer Störung außerhalb Ihres Wohnraums kann es verschiedene Ursachen geben, etwa eine Überlastung des Netzes oder einen Schaden in den Leitungen. Schalten Sie zur Sicherheit alle Geräte aus, die sich zu einer Gefahrenquelle entwickeln können, wenn der Strom plötzlich wieder fließt – wie Herdplatte oder Bügeleisen.
  • Dauert ein Stromausfall länger als zehn Minuten, rufen Sie bitte unseren Notdienst an: 0800 8 101 102. Er informiert Sie über die Gründe. Es kann nützlich sein, unsere Notfallnummer im Handy zu speichern oder an zentraler Stelle zu notieren. 
  • Das Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) schreibt vor, dass alle Stromlieferanten die Zusammensetzung des Stroms, mit dem sie ihre Kundinnen und Kunden beliefern, ausweisen.  
  • Die gelieferte Strommenge wird nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Zudem informiert die Stromkennzeichnung über Umweltwirkungen der Stromproduktion sowie entsprechende Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland.
  • Laut EnWG muss der Stromlieferant bis zum 1. November eines jeden Jahres die Stromkennzeichnung für das vorhergehende Jahr erstellen. 
  • Die Stromkennzeichnung soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, Produkte zu vergleichen und sich für einen Strommix zu entscheiden, der zu den eigenen Präferenzen passt. 

In der nachfolgenden Grafik (pdf) sehen Sie, aus welchen Quellen der Strom der Stadtwerke stammt (Gesamtstrom, Ökostrom und übriger Energiemix) und im Vergleich dazu den Mix an Energieträgern deutschlandweit.

  • SLP steht für Standard-Last-Profil. Das sind die Abnahmestellen für alle privaten Haushalte und kleine bis mittlere Gewerbe. Sie werden einmal im Jahr abgelesen; die Kund:innen erhalten jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs. 
  • Anders ist es bei sogenannten RLM-Abnahmestellen. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Dabei überträgt der Zähler den Energieverbrauch in regelmäßigem Takt – bei Strom alle 15 Minuten, bei Gas alle 60 Minuten – an den Netzbetreiber, der ihn wiederum an den Stromanbieter weitergibt. Diese Zähler sind ab einem Strom-Verbrauch von 100.000 Kilowattstunden und einem Gas-Verbrauch ab 1.500.000 Kilowattstunden verpflichtend.
  • Das herkömmliche Stromnetz für Endkunden wird als Niederspannungsnetz bezeichnet. 
  • Strom wird über Hoch- und Mittelspannungsnetze transportiert und dann vom Netzbetreiber auf die übliche Haushaltsspannung heruntertransformiert.  
  • Die meisten Niederspannungsnetze dienen der Verteilung von Energie an Wohnhäuser, Mietshäuser und kleine bis mittlere Gewerbe. Deshalb werden sie auch häufig als Verteilungsnetze bezeichnet. 
  • Die Errichtung und der zuverlässige Betrieb der Niederspannungsnetze erfolgt durch die örtlichen Netzbetreiber. In unserer Kommune ist das die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG, ein von den Stadtwerken Willich unabhängiges Unternehmen.

Preisbestandteile

Der Strompreis setzt sich immer aus einem Arbeitspreis – auch Verbrauchspreis genannt – und einem Grundpreis zusammen.  

  • Der Arbeitspreis ist der Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh) Er wird mit der Jahresmenge an Kilowattstunden Strom, die Sie verbrauchen, multipliziert.   
  • Der Grundpreis deckt die allgemeinen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtung wie Ablesung oder Wartung ab. Er ist verbrauchsunabhängig. 

Beide Begriffe beschreiben gleichermaßen den variablen Bestandteil des Strompreises, also den Preis in Cent pro Kilowattstunde (kWh), der mit Ihrem Jahresverbrauch an Strom multipliziert wird. 

Rund 28 Prozent machen Steuern, Abgaben und Umlagen aus – Geld also, das an den Staat fließt. Etwa 20 Prozent des Strompreises erhalten die Netzbetreiber dafür, dass der Strom durch ihre Netze geleitet wird (sogenannte Netzentgelte). Die restlichen 52 Prozent machen Beschaffung und Vertrieb durch die Stadtwerke aus.

  • Netznutzungsentgelte (kurz: Netzentgelte oder NNE) sind eine Gebühr, die alle Energieanbieter in Deutschland dem örtlichen Netzbetreiber dafür zahlen, dass sie Strom durch ihre Netze leiten.
  • Energieunternehmen wie die Stadtwerke stellen diese Gebühr den Kund:innen in Rechnung und leiten sie anschließend vollständig an den Netzbetreiber weiter.
  • Mit den Netzentgelten wird das Stromnetz in Deutschland erweitert und umgebaut.
  • Dieser Umbau ist notwendig und kostenintensiv: Das Netz muss den Strom, den Millionen von Solaranlagen und Windräder produzieren, aufnehmen und weiterleiten können. Mit den Netzentgelten wird also ein wichtiger Beitrag zur Energiewende finanziert.

Sie variieren je nach Region. In Gegenden, in denen mehr erneuerbare Energie erzeugt wird, muss die Strominfrastruktur ausgebaut werden, um Schwankungen im Netz auszugleichen. Dadurch entstehen höhere Entgelte.

  • Der regionale Netzbetreiber veröffentlicht sie im Internet. Zudem teilen wir als Ihr Versorger sie Ihnen bei jeder Preisanpassung mit.
  • Wir erfahren vom Netzbetreiber am 15. Oktober eines Jahres die vorläufige Höhe dieser Umlage. Die endgültige Höhe steht allerdings erst zum 31. Dezember fest. Sie kann von der vorläufigen Höhe abweichen.
  • Machen wir unseren Kundinnen und Kunden nach dem 15. Oktober ein Angebot, so kann es sein, dass wir den Preis für den Tarif nach dem 31. Dezember noch einmal anpassen, weil die endgültigen Entgelte sich geändert haben.
  • Im Laufe eines Jahres bleibt die Umlage konstant.
  • Bei einem Stromtarif mit Energiepreisgarantie, auch Preisfixierung genannt, legt der Energieversorger den Strom-Einkaufspreis für einen definierten Zeitraum fest.  
  • Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das vorteilhaft, denn die Garantie bedeutet Kostensicherheit.
  • Je nach Stromanbieter und Tarif gilt die Preisfixierung für einen Zeitraum von einigen Monaten oder mehreren Jahren. 
  • Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind von der Energiepreisgarantie ausgenommen.

Ihr Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Energieversorger bieten Lieferverträge oft mit unterschiedlichen Preisgarantien für unterschiedliche Zeiträume an. Die Preisgarantien können sich dabei auf verschiedene Preisbestandteile beziehen, etwa auf Netzentgelte, den Energieanteil oder den Gesamtpreis.   

Hier eine Übersicht der verschiedenen Preisgarantien und ihrer Bestandteile: 

Die vollständige Preisgarantie enthält: 

  • Strombeschaffung und Vertrieb  
  • Netznutzungsentgelte  
  • Konzessionsabgaben
  • Entgelte für den Messstellenbetrieb (z. B. Zählerkosten)
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage) 

Ausgenommen sind:  

  • Änderungen der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer 
  • neu eingeführte Abgaben 

Die eingeschränkte Preisgarantie enthält: 

  • Strombeschaffung und Vertrieb 
  • Netznutzungsentgelte  

Ausgenommen sind: 

  • Konzessionsabgaben
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage) 
  • Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer  
  • neu eingeführte Abgaben 

Die Energiepreisgarantie enthält: 

  • Strombeschaffung und Vertrieb 

Ausgenommen sind: 

  • Netznutzungsentgelte  
  • Konzessionsabgaben 
  • Bestehende Abgaben (zum Beispiel KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage und § 19 NEV-Umlage)
  • Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer  
  • neu eingeführte Abgaben 

Bitte beachten Sie: Wir geben die Mehrwertsteuer und Stromsteuer immer in der aktuell gültigen Höhe weiter. 

Die Stadtwerke Willich berechnen die Höhe Ihres Abschlags folgendermaßen:  

Arbeitspreis x Jahresverbrauch in Kilowattstunden + Jahresgrundpreis = Kosten pro Jahr  

Diese Kosten pro Jahr werden durch zwölf geteilt, das ergibt den monatlichen Abschlag. Die Preise in der Abschlagsberechnung sind immer Bruttopreise. Wir passen die Abschläge für das Folgejahr jeweils anhand Ihrer letzten Jahresabrechnung an.

  • Sie können Ihren Abschlag auf unserer Webseite ganz einfach selbst ermitteln. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Jahresverbrauch an Strom und Gas und die aktuellen Tarifkosten.  
  • Alternativ multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem neuen Arbeitspreis und addieren den Jahresgrundpreis. Jetzt haben Sie Ihre voraussichtlichen Jahreskosten für Strom oder Gas errechnet. Teilen Sie die Gesamtkosten durch zwölf und Sie haben Ihre passende monatliche Abschlaghöhe.    
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abschläge an die Strom- und Gaspreise anzupassen. Spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung erhalten Sie die neuen Abschläge von uns.
  • Wir empfehlen Ihnen, die Entwicklung der Preise im Blick zu behalten und Ihren Abschlag entsprechend zu aktualisieren.  
  • In unserem Service Portal können Sie Ihren Abschlag jederzeit selbst erhöhen. So strecken Sie die finanziell höheren Kosten über einen längeren Zeitraum und verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung.

Energie sparen

Es ist unser erklärtes Ziel, regional autarker zu werden. Wir sind an zahlreichen Photovoltaik-Projekten vor Ort beteiligt und investieren in Windparks. Überregional engagieren wir uns gemeinsam mit anderen Energieversorgern in der sogenannten Stadtwerke Initiative Klimaschutz für eine treibhausgasneutrale Wirtschaft.

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