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Jetzt Umlagen beim Wärmepumpenstrom sparen

Betreiber von Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Stromumlagen profitieren. Für den Zeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2027 können Sie Ihre Wärmepumpe bei uns anmelden.

Auch wenn Ihre Wärmepumpe neu installiert wird, ist eine frühzeitige Meldung sinnvoll, damit die Vergünstigung möglichst ab der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Grundlage dafür ist das sogenannte Wärmepumpenprivileg nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz. Dadurch können sich die Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe reduzieren.

Konkret betrifft dies derzeit folgende Umlagen:

  • die KWKG-Umlage
  • die Offshore-Netzumlage

Das Wichtigste zur Umlagenreduzierung für Wärmepumpen

  • Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Umlagen profitieren
  • Eine Registrierung für den Zeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2027 ist möglich
  • Auch bei neu installierten Wärmepumpen lohnt sich eine frühzeitige Meldung
  • Die Anmeldung über unser Formular ist ein einfacher und effizienter Weg

Voraussetzungen für die Umlagenreduzierung

  • Die Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
  • Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch
  • Der Betreiber ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfeentscheidungen

So beantragen Sie die Umlagenreduzierung

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1. Daten bereithalten

  • Für den Antrag benötigen Sie u. a.:
  • Ihre Kontaktdaten
  • die Adresse der Wärmepumpe
  • Marktlokations-ID oder Zählernummer

2. Formular ausfüllen

  • Über unser Online-Formular können Sie die Umlagenreduzierung beantragen und bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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3. Prüfung und Weiterleitung

  • Wir prüfen Ihre Angaben und melden die Umlagenreduzierung beim zuständigen Netzbetreiber.
  • Die Reduzierung wird anschließend bei der Abrechnung Ihres Wärmepumpenstroms berücksichtigt.

Sie haben noch keine Wärmepumpe installiert?

Wenn Sie über den Umstieg auf eine Wärmepumpe nachdenken, unterstützen wir Sie gerne mit passenden Lösungen.

Erfahren Sie mehr über unsere Angebote rund um Wärmepumpen und klimafreundliches Heizen.

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Häufige Fragen zum Wärmepumpenprivileg

Das Wärmepumpenprivileg nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht es Betreibern von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, von bestimmten Stromumlagen befreit zu werden.
Konkret betrifft dies derzeit die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Dadurch können sich die Stromkosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe reduzieren.

Das Wärmepumpenprivileg können Betreiber von elektrisch betriebenen Wärmepumpen nutzen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist insbesondere, dass die Wärmepumpe über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch verfügt und ausschließlich elektrisch betrieben wird.

Ja. Das Wärmepumpenprivileg kann grundsätzlich sowohl für neu installierte als auch für bereits bestehende Wärmepumpen genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit die Umlagenreduzierung angewendet werden kann, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
  • Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch
  • Der Betreiber ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfeentscheidungen

Diese Voraussetzungen müssen im Rahmen des Antrags bestätigt werden.

Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel:

  • Ihre Kontaktdaten
  • die Adresse der Anlage
  • die Marktlokations-ID oder Zählernummer Ihrer Wärmepumpe

Diese Angaben werden benötigt, damit die Umlagenreduzierung beim Netzbetreiber gemeldet werden kann.

Die Umlagenreduzierung wird weiterhin für feste Abrechnungszeiträume gemeldet. Für den aktuellen Zeitraum vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 können Sie Ihre Wärmepumpe bei uns anmelden.

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich – auch bei neu installierten Wärmepumpen. Wir empfehlen jedoch eine frühzeitige Registrierung, damit die Vergünstigung möglichst ab der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die übermittelten Angaben. Anschließend melden wir die Umlagenreduzierung beim zuständigen Netzbetreiber, damit diese bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

Unser Team ist für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.

Ihr Kontakt zu uns

02154 4702-333

Mo. – Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr

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