Jetzt Umlagen beim Wärmepumpenstrom sparen
Betreiber von Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend für das Jahr 2025 sowie für kommende Abrechnungszeiträume eine Reduzierung bestimmter Stromumlagen beantragen. Grundlage dafür ist das sogenannte Wärmepumpenprivileg nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz. Dadurch können sich die Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe reduzieren.
Konkret betrifft dies derzeit folgende Umlagen:
- die KWKG-Umlage
- die Offshore-Netzumlage
Damit die Umlagenreduzierung angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und beim Netzbetreiber gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt über den jeweiligen Stromlieferanten.
Das Wichtigste zur Umlagenreduzierung für Wärmepumpen
- Strom für Wärmepumpen kann von bestimmten Umlagen befreit werden
- Voraussetzung ist unter anderem ein separater Zählpunkt für die Wärmepumpe
- Die Beantragung erfolgt über Ihren Stromlieferanten
- Für das Jahr 2025 ist eine Anmeldung bis zum 31. März 2026 möglich.
Voraussetzungen für die Umlagenreduzierung
- Die Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
- Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch
- Der Betreiber ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten
- Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfeentscheidungen
So beantragen Sie die Umlagenreduzierung

1. Daten bereithalten
- Für den Antrag benötigen Sie u. a.:
- Ihre Kontaktdaten
- die Adresse der Wärmepumpe
- Marktlokations-ID oder Zählernummer

2. Formular ausfüllen
- Über unser Online-Formular können Sie die Umlagenreduzierung beantragen und bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Prüfung und Weiterleitung
- Wir prüfen Ihre Angaben und melden die Umlagenreduzierung beim zuständigen Netzbetreiber.
- Die Reduzierung wird anschließend bei der Abrechnung Ihres Wärmepumpenstroms berücksichtigt.
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Häufige Fragen zum Wärmepumpenprivileg
Das Wärmepumpenprivileg nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht es Betreibern von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, von bestimmten Stromumlagen befreit zu werden.
Konkret betrifft dies derzeit die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Dadurch können sich die Stromkosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe reduzieren.
Das Wärmepumpenprivileg können Betreiber von elektrisch betriebenen Wärmepumpen nutzen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist insbesondere, dass die Wärmepumpe über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch verfügt und ausschließlich elektrisch betrieben wird.
Ja. Das Wärmepumpenprivileg kann grundsätzlich sowohl für neu installierte als auch für bereits bestehende Wärmepumpen genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit die Umlagenreduzierung angewendet werden kann, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Wärmepumpe wird elektrisch betrieben
- Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Stromverbrauch
- Der Betreiber ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten
- Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfeentscheidungen
Diese Voraussetzungen müssen im Rahmen des Antrags bestätigt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel:
- Ihre Kontaktdaten
- die Adresse der Anlage
- die Marktlokations-ID oder Zählernummer Ihrer Wärmepumpe
Diese Angaben werden benötigt, damit die Umlagenreduzierung beim Netzbetreiber gemeldet werden kann.
Die Umlagenreduzierung wird jährlich gemeldet. Für das Kalenderjahr 2025 muss der Antrag für das Wärmepumpenprivileg bis zum 31. März 2026 bei uns eingehen.
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die übermittelten Angaben. Anschließend melden wir die Umlagenreduzierung beim zuständigen Netzbetreiber, damit diese bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann.
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Unser Team ist für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.
