Förderbedingungen für Wärmepumpe

  1. Gefördert wird die Installation einer neuen monovalenten/monoenergetischen Wärmepumpenanlage zur Wärmeversorgung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich.
  2. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder umgesetzt worden sein.
  3. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 oder bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  4. Die Förderung kann nur einmal pro Objekt in Anspruch genommen werden.
  5. Die Antragstellung erfolgt über das Förderformular der Stadtwerke Willich. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen sind vollständig einzureichen.
  6. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  7. Der Einbau einer neuen Wärmeerzeugungsanlage muss durch einen konzessionierten Fachhandwerker erfolgen.
  8. Das Gebäude liegt innerhalb des Einzugsgebiets Willich.

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