25. Oktober 2023 Neuer Online-Service macht Rechnungen transparenter Ob Strom, Gas, Wasser oder Wärme: Ab dem 30. Oktober erhalten alle privaten Haushalte in Willich, deren Energieverbrauch zum Stichtag 30. September 2023 abgerechnet wurde, ihre Jahresrechnung. Da diese Rechnung mit ihren bis zu sechs Seiten Umfang ein durchaus komplexes Schriftstück ist, haben die Stadtwerke einen neuen Online-Service entwickelt: Unter stadtwerke-willich.rechnungserklaerer.de finden Sie alle Informationen zu den Energiearten anschaulich aufbereitet – von A wie Abschlag bis Z wie Zählerstand. Der Service ist in sieben Sprachen verfügbar, unter anderem auf Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Rumänisch. Ergänzt wird die Rubrik durch Tipps zum Energiesparen und durch Erklärvideos rund um Energiethemen wie Preisbremsen, Stromsteuer, Beschaffung und viele mehr. Arbeitspreis ist gestiegen Ihr Abschlag ist ab Oktober höher, obwohl Sie für das abgelaufene Jahr ein Guthaben ausgezahlt bekommen haben? Das liegt daran, dass der Arbeitspreis mittlerweile gestiegen ist.
13. Oktober 2023 Warnung vor betrügerischen Werbeanrufen Die Kundin der Stadtwerke Willich denkt sich nichts dabei, als sie im Telefondisplay eine Düsseldorfer Nummer sieht. Am anderen Ende ein Anrufer, der ihren Stromvertrag optimieren will. Die Kundin sagt, dass sie kein Interesse habe, ihr Gegenüber lässt nicht locker, wird am Ende sogar laut, worauf die Kundin das Gespräch beendet. Aber damit nicht genug: Sie wird nun mehrmals angerufen – immer wieder unter einer anderen Düsseldorfer Rufnummer. Zum Schluss droht man ihr sogar damit, den Strom abzustellen. Wir danken unserer Kundin, dass sie uns auf diese Drohanrufe aufmerksam gemacht hat und möchten damit auch alle anderen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Willich vor den betrügerischen Werbeanrufen warnen. Abgesehen davon, dass die Vorgehensweise vollkommen indiskutabel ist – eine derartige Kontaktaufnahme ist ohne Ihre vorherige Einwilligung gesetzlich verboten! Firmen, die sich der Rechtslage widersetzen, drohen empfindliche Geldstrafen. So können Sie sich bei unerwünschten Werbeanrufen verhalten: Fragen Sie den Anrufenden nach Namen, Auftraggeber und Rufnummer. Meistens wird direkt aufgelegt. Fragen Sie den Anrufenden nach Ihrer Einwilligung für telefonische Werbung. Auch dann wird meistens direkt aufgelegt. Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass sein Vorgehen rechtlich unzulässig ist. Geben Sie auf keinen Fall Ihre Zählernummer durch. Für ein Angebot benötigt ein Energieanbieter Ihre Zählernummer nicht. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Legen Sie auf. Weitere hilfreiche Tipps und ein Beschwerdeformular für unaufgeforderte Werbeanrufe, sogenannte „Cold Calls“, finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW. Information an die Verbraucherzentrale Unerbetene Werbeanrufe können Sie über ein Beschwerdeformular bei der Verbraucherzentrale melden. Auf diese Weise werden die Fälle dokumentiert und andere Verbraucher:innen geschützt. Folgendes Formular der Verbraucherzentrale können Sie für eine Beschwerde nutzen.