Infos rund um den Strompreis
Beim Preis für Strom den Durchblick zu behalten – das ist nicht ganz einfach. Denn der Strompreis hat viele Bestandteile. Und die verändern sich auch noch regelmäßig. Einen beträchtlichen Teil machen staatliche Abgaben und Umlagen aus, ebenso die Netzentgelte. Darauf haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Was wir aktiv gestalten, das ist die Beschaffung. Dazu und zu weiteren Hintergründen der Preisentwicklung erfahren Sie auf dieser Seite mehr.

Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?
Sie als Verbraucher:in zahlen den Preis für Ihren Stromtarif an Ihren Anbieter. Jeder Tarif besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist eine feste monatliche Gebühr. Der Arbeitspreis wird in Cent je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.
Anfang 2025 setzt sich der Strompreis in Deutschland aus diesen drei Bestandteilen zusammen:
- 40,5 Prozent Strombeschaffung: Diesen Anteil erhalten die Energieunternehmen für den Einkauf oder die Erzeugung von Strom, den Vertrieb und Services wie die Abrechnung.
- 27,5 Prozent Netzentgelte: Der Netzbetreiber erhebt sie für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
- 32 Prozent Steuern, Abgaben und Umlagen: Darin enthalten sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag, StromNEV-§19 und Offshore-Netzumlage. Diese staatlich veranlassten Abgaben führt Ihr Energieanbieter komplett ab.
Erfahren Sie mehr zum Strompreis in unserem kurzen Clip: hier aufrufen
Wie beschaffen wir Ihren Strom?
Die Stadtwerke Willich kaufen Strom an den Großhandelsmärkten langfristig und in vielen kleineren Mengen ein. So können wir schwankende Preise ausgleichen. Das ist wichtig, weil wir als kommunales Energieunternehmen die Daseinsvorsorge für die Menschen in unserer Region mitverantworten – und zwar durchgängig, auch in schwierigen Zeiten.
Das Gegenmodell ist ein kurzfristiger Einkauf, kombiniert mit Spekulationen auf sinkende Preise. Das kann die Daseinsvorsorge gefährden, wie Insolvenzen von Energie-Discountern immer wieder zeigen.
So funktioniert die Strombeschaffung: hier geht´s zu unserem Clip

Energie mit Verantwortung
- Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Willich können sich darauf verlassen, dass sie stets einen fair kalkulierten Preis für ihren Strom bezahlen. Wir werden uns jedoch niemals mit Tarifen zu Dumpingpreisen in den Wettbewerb stürzen.
- Unser Auftrag ist es vielmehr, einen Teil unserer Einnahmen verlässlich in die Kommune fließen zu lassen. So investieren wir kontinuierlich in die Netz-Infrastruktur, stärken damit die heimische Wirtschaft und bringen die Energiewende voran. Wir unterstützen Kultur-, Bildungs-, Umwelt- und Sportprojekte finanziell – ein wichtiger Beitrag zum zivilgesellschaftlichen Engagement.
- Unser wirtschaftlicher Erfolg kommt den Menschen und der Region zugute. Und unsere Kundinnen und Kunden tragen direkt zur Lebensqualität in Willich bei.

Was sind Netzentgelte?
Damit der Strom vom Ort seiner Produktion zu den Haushalten kommt, muss er durch das Stromnetz fließen. Genau dafür erheben die Netzbetreiber eine Umlage: das Netzentgelt.
Hört sich einfach an, ist jedoch etwas komplexer, denn das Netzentgelt variiert regional. Die konkrete Höhe in den einzelnen Kommunen wird unter anderem von der Auslastung des Netzes, dem Alter und der Qualität der Stromleitungen beeinflusst. Die konkrete Höhe der Netzentgelte variiert regional. In Willich werden die jeweils aktuellen Entgelte auf der Netzseite der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG veröffentlicht.
Mit der Umlage wird das Stromnetz umgebaut, so dass es den Strom, den Millionen von Solaranlagen und Windrädern produzieren, weiterleiten kann.
Welche Abgaben, Umlagen und Steuern gibt es 2026?*
Auch Ökosteuer genannt. Der Bund erhebt sie seit Einführung der ökologischen Steuerreform 1999, um damit klimapolitische Ziele zu fördern. Die Höhe der Stromsteuer ist seit 2003 unverändert.
So funktioniert die Stromsteuer: hier geht´s zu unserem Clip „Stromsteuer“
Gemeinden erhalten von den Energie-Netzbetreibern die Konzessionsabgabe dafür, dass sie den Bau und den Betrieb von Leitungen auf öffentlichen Flächen ermöglichen.
So funktioniert die Konzessionsabgabe: hier geht´s zu unserem Clip „Konzessionsabgabe“
Vier Buchstaben, die für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stehen. Mit der Umlage werden KWK-Anlagen ausgebaut, modernisiert und erhalten. Diese Anlagen erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig am Ort des Verbrauchs.
So funktioniert die KWKG-Umlage: hier geht´s zu unserem Clip „KWKG-Umlage“
Diese Umlage soll die möglichen Risiken der Betreiber von Windparks minimieren und den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen beschleunigen. Risiken können etwa die verzögerte Anbindung an das Stromnetz sein oder hohe Kosten bei Störungen.
So funktioniert die Offshore-Netzumlage: hier geht´s zu unserem Clip „Offshore Netzumlage“
Ab Januar 2025 wird auf Stromlieferungen eine neue netzentgeltbasierte Umlage erhoben, und zwar der Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Diesen erheben die Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit der §19-StromNEV-Umlage als sogenannten „Aufschlag für besondere Netznutzung“
So funktioniert der Aufschlag für besondere Netznutzung: hier geht´s zu unserem Clip „StromNEV-Umlage“
Da gelieferte Energien nicht als existenzielle Lebensmittel eingestuft sind, werden sie mit dem höheren Satz besteuert. Die Steuer fällt auf den Netto-Preis an, also auch auf alle oben genannten Abgaben und Umlagen.
*Alle Angaben beziehen sich auf Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh | Quelle: netztransparenz.de
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Fragen und Antworten rund um den Strompreis
- Der Preis für einen Stromtarif setzt sich immer aus Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) und Grundpreis zusammen.
- Der Grundpreis ist eine pauschale monatliche Gebühr. Sie deckt unter anderem die Kosten für den Stromanschluss und den Zähler ab.
- Der Arbeitspreis ist der variable Teil des Strompreises, der in Cent je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) angegeben wird. Im Arbeitspreis sind die Kosten für die Strombeschaffung, die Netznutzung sowie Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten.
Wir geben den Strompreis für private Haushalte in der Regel brutto an, also inklusive aller Abgaben und Steuern. Ist doch einmal ein Netto-Preis ausgewiesen, kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Der regionale Netzbetreiber veröffentlicht sie im Internet. Zudem teilen wir als Ihr Versorger sie Ihnen bei jeder Preisanpassung mit.
- Tarife mit Preisgarantien legen den vertraglich vereinbarten Preis für einen bestimmten Zeitraum fest. Sie geben Ihnen also Planungssicherheit.
- Es gibt drei verschiedene Garantien: vollständige und eingeschränkte Garantie sowie Energiepreisgarant
- Die vollständige Preisgarantie fixiert Beschaffung und Vertrieb, sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Netzentgelte. Nur Änderungen der Mehrwert- und Erdgassteuer sowie eventuell neu eingeführte gesetzliche Abgaben dürfen während der Vertragslaufzeit weitergegeben werden.
- Die eingeschränkte Preisgarantie fixiert Beschaffung und Vertrieb sowie Netzentgelte. Ändern sich Steuern, Abgaben oder Umlagen, können Energieversorger die Preise entsprechend anpassen.
- Die Energiepreisgarantie legt ausschließlich die Kosten für Beschaffung und Vertrieb fest. Änderungen bei Netzentgelten oder bei Steuern, Abgaben, Umlagen können direkt weitergegeben werden.
- Bei einem Stromtarif mit Energiepreisgarantie (auch Preisfixierung genannt) legt der Energieversorger den Vertriebspreis (inklusive Energiebeschaffung) für einen definierten Zeitraum fest.
- Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen sind von der Energiepreisgarantie ausgenommen.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Garantie vorteilhaft, weil sie Kostensicherheit bedeutet.
- Je nach Stromanbieter und Tarif gilt die Preisfixierung für einen Zeitraum von einigen Monaten oder mehreren Jahren.
Die Stadtwerke Willich berechnen die Höhe Ihres Abschlags folgendermaßen:
Arbeitspreis x Jahresverbrauch in Kilowattstunden + Jahresgrundpreis = Kosten pro Jahr
Diese Kosten pro Jahr werden durch zwölf geteilt, das ergibt den monatlichen Abschlag. Die Preise in der Abschlagsberechnung sind immer Bruttopreise. Wir passen die Abschläge für das Folgejahr jeweils anhand Ihrer letzten Jahresabrechnung an.
- Sie können Ihren Abschlag auf unserer Webseite ganz einfach selbst ermitteln. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Jahresverbrauch an Strom und Gas und die aktuellen Tarifkosten.
- Alternativ multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem neuen Arbeitspreis und addieren den Jahresgrundpreis. Jetzt haben Sie Ihre voraussichtlichen Jahreskosten für Strom oder Gas errechnet. Teilen Sie die Gesamtkosten durch zwölf und Sie haben Ihre passende monatliche Abschlaghöhe.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihre Abschläge an die Strom- und Gaspreise anzupassen. Spätestens mit Ihrer nächsten Jahresrechnung erhalten Sie die neuen Abschläge von uns.
- Wir empfehlen Ihnen, die Entwicklung der Preise im Blick zu behalten und Ihren Abschlag entsprechend zu aktualisieren.
- In unserem Service Portal können Sie Ihren Abschlag jederzeit selbst erhöhen. So strecken Sie die finanziell höheren Kosten über einen längeren Zeitraum und verringern das Risiko einer hohen Nachzahlung.
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?
Unser Team ist für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter.